Wer ist wahlberechtigt?
Sind Sie am 3. Dezember 2018 in Wien unselbständig beschäftigt bzw. freie/r DienstnehmerIn und AK Mitglied, dann sind Sie wahlberechtigt!
Bei den AK Wahlen geht es darum, welches Gewicht die Stimme der Beschäftigten in Österreich in Zukunft haben soll. Es geht darum, wie deutlich die AK Ihre Interessen als ArbeitnehmerInnen gegenüber der Regierung, gegenüber den ArbeitgeberInnen und gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck bringen kann.
Rechtsgrundlagen
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