So funktioniert die Briefwahl
Was ist eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte ermöglicht Ihnen und allen Wahlberechtigten, für die eine persönliche Stimmabgabe im Betrieb nicht möglich ist, an der Wahl mittels Briefwahl teilzunehmen. Sie erhalten eine Mappe, in der Stimmzettel, Stimmzettelkuvert (blaues Kuvert) sowie die Wahlkarte (weißes Kuvert) enthalten sind. Füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken Sie ihn in das Stimmzettelkuvert (blaues Kuvert). Das verschlossene blaue Stimmzettelkuvert kommt in die Wahlkarte (weißes Kuvert). Wählen Sie gleich und werfen Sie bitte Ihre Wahlkarte in den nächsten Briefkasten. Wir übernehmen das Porto für Sie.
Clip: die Briefwahl
Weshalb stehen die Daten der/des Wahlberechtigten außen auf der Wahlkarte?
Wenn Sie wählen gehen, egal zu welcher Wahl, müssen Sie sich ausweisen. Jede Wahlkommission muss dabei überprüfen, ob Sie in der Wählerliste aufscheinen. Das geschieht durch eine Identitätskontrolle vor Ihrer Stimmabgabe. Dazu zeigen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis her. Es wird nicht nur überprüft, ob Sie in der Wählerliste aufscheinen, sondern auch, ob Sie Ihre Stimme nicht bereits abgegeben haben.
Diese Überprüfung erfolgt in ähnlicher Art und Weise auch bei der Briefwahl. Auch hier muss registriert werden, wer eine Wahlkarte abgegeben hat. Ihre Daten stehen deshalb außen auf der Wahlkarte, damit die Wahlbehörde, ohne die Wahlkarte öffnen zu müssen, Ihre Wahlkarte registrieren kann. Denn nur so ist gewährleistet, dass ausschließlich wahlberechtigte Personen an der Wahl teilnehmen und Doppelabstimmungen verhindert werden.
Die Vertraulichkeit der Daten auf der Wahlkarte ist auch nach Einwurf in den Briefkasten gesichert, weil die Post als Universaldienstleisterin zur Einhaltung des Postgeheimnisses gemäß § 5 Postmarktgesetz verpflichtet ist.
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