Alles zur AK Wahl ist gesetzlich geregelt.

Alle 5 Jahre finden AK Wahlen statt, damit die AK Mitgliedern den politischen Kurs der Arbeiterkammer mitbestimmen können. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im AK Gesetz und in der AK Wahlordnung festgelegt. Das AK Gesetz ist ein Bundesgesetz, die AK Wahlordnung ein Verordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen wurde.

Rechtliche Grundlagen

AK Gesetz

Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 - AKG)

AK Wahlordnung

Verordnung über die Durchführung der Wahl der Vollversammlungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammer-Wahlordnung – AKWO)

Kontakt

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Die Kolleg:innen helfen gerne weiter. 

Telefonisch:
 +43 1 501 57 
(von 8 bis 16 Uhr) 
Fax: +43 1 501 57 13800

persönlich:
AK Wien, Wahlbüro
Technisch Gewerbliche Abendschule
2. Stock
Plößlgasse 13
1040 Wien

oder per E-Mail: akwahl@akwien.at

Das Wahlbüro der AK Wien ist die Behörde, die für die ordnungsgemäße Durchführung der AK Wahl zuständig ist.