12 Stunden täglich, 7 Tage die Woche gearbeitet
Ein Arbeitnehmer arbeitete im Schichtdienst jede zweite Woche sieben Tage hintereinander täglich 12 Stunden in einem Lokal. Der Chef wollte dafür keine Überstunden zahlen. Wie das Lokal Montag bis Sonntag, 11 bis 23 Uhr geöffnet bleiben sollte, sei Sache der nur zwei Mitarbeiter gewesen, so der Chef. Er habe jedenfalls nie Überstunden angeordnet.
AK Erfolg: 14.500 Euro erstritten
So einfach ließ das Arbeits- und Sozialgericht den Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung: Der Arbeitnehmer gewann mithilfe der AK den Gerichtsstreit und bekam insgesamt 14.500 Euro brutto zugesprochen.
Die Begründung des Gerichts
Der Arbeitgeber verweigerte einerseits die Bezahlung von Überstunden mit dem Verweis darauf, dass er ja Überstunden nie explizit angeordnet hatte. Andererseits meinte er, seien bei einem Monatsgehalt von rund 1.600 Euro alle Überstunden schon abgegolten. Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers: „Der Dienstgeber kann die Bezahlung von Überstunden, die er geduldet und entgegen genommen hat, nicht unter Berufung darauf verweigern, dass er sie nicht angeordnet habe.“ Ein All-In-Entgelt sei erstens nirgendwo vereinbart gewesen und zudem wären die Überstunden nach Rechtsansicht der AK auch keinesfalls mit nur 1.600 Euro monatlich abgegolten gewesen.
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