
AK hilft Elektriker Überstundenentgelt einzuklagen
Herr A. schuftete 2019 als Elektrotechniker bis zu 14 Stunden am Tag für eine Baufirma. Seine schwangere Frau und seine Tochter bekam er kaum zu sehen, sein Arbeitstag endete manchmal erst um 23 Uhr.
Chef nutzte Abhängigkeit aus
Geld für seine Überstunden und sonstige Zulagen bekam Herr A nicht zu sehen. Denn seine Arbeitserlaubnis über die Rot-Weiß-Rot-Karte war 22 Monate lang an sein Arbeitsverhältnis zu nur einem einzigen Arbeitgeber geknüpft.
AK Präsidentin Renate Anderl: „Der Chef nutzte die Abhängigkeit des Arbeiters aus. Die AK ist für alle Arbeitnehmer da. Mithilfe des AK Rechtsschutzes klagt der Arbeiter jetzt 30.500 Euro ein, in erster Instanz hat der Arbeiter bereits Recht bekommen.“
Herr A wurde gekündigt
An einem Freitagabend hatte Herr A. einen Unfall. Er sollte am Samstag auf einer anderen Baustelle arbeiten. Er gab Bescheid, dass er das nicht könne. Der Chef war sehr ärgerlich und verlangte, dass Herr A. das Firmenauto bringen solle. In der Firma kam es erneut zum Streit über die Überstunden, der Chef kündigte Herrn A. Er meldete ihn ohne sein Wissen auch gleich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von der Sozialversicherung ab.
Vor Gericht bestritt der Arbeitgeber alles und holte zudem zum Gegenschlag aus: Der Elektrotechniker sei gar nicht qualifiziert genug gewesen und sei fälschlich zu hoch im Kollektivvertrag eingestuft worden, das sei gegenzurechnen. Die Arbeitszeitaufzeichnungen seien außerdem falsch, weil der Arbeitnehmer keine Pausen und gesetzlichen Ruhezeiten berücksichtigt habe.
Gericht gab dem Arbeiter Recht
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