Papa kämpft gegen Diskriminierung
„Dass auch Väter Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, scheint sich in den Chefetagen mancher Unternehmen noch nicht herumgesprochen zu haben“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Anlass ist ein aktueller Fall aus dem AK Rechtsschutz: Florian S. arbeitete als IT-Techniker und ging nach der Geburt seines Kindes zwei Monate in Väterkarenz und danach in Elternteilzeit. Das passte seinem Vorgesetzten nicht: Der Arbeitnehmer wurde unter Druck gesetzt, seine Arbeitszeit zu erhöhen und gemobbt. Schließlich warf Florian S. das Handtuch und kündigte. Er klagt jetzt mit Hilfe der AK auf Schadenersatz wegen Diskriminierung.
„Nach der Geburt meines Kindes musste ich immer so lange arbeiten, dass ich mein Kind nur schlafend gesehen habe!“, erzählt Florian S. AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Die erste Zeit nach der Geburt eines Kindes ist besonders wichtig und schön. Hätte Florian S. einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat gehabt, hätte er davon nicht so viel verpasst. Väter brauchen den Rechtsanspruch, damit sie hier nicht auf den Goodwill ihres Arbeitgebers angewiesen sind.“
Florian S. wurde nach seiner Karenz gemobbt
Für Florian S. klagt die Arbeiterkammer 3.000 Euro wegen Diskriminierung aufgrund des Familienstandes ein. Denn der Arbeitnehmer wurde nach seiner Karenz richtiggehend gemobbt: Der Programmierer wurde weit unter seiner Qualifikation nur mehr für Korrekturen von Texten eingesetzt, wobei sich sein Vorgesetzter über seine Arbeit lustig machte.
Der Arbeitnehmer bot eine Erhöhung seiner Arbeitszeit an, aber er müsse um 17 Uhr gehen, um sein Kind vom Kindergarten abholen zu können. Der Arbeitgeber reagierte, indem er ihm per E-Mail mitteilte, dass er bis 18 Uhr zu arbeiten habe. Einen sachlichen Grund dafür gab es nicht.
Schließlich kam Florian S. seinem Arbeitgeber so weit entgegen, dass er die Vereinbarung über die Elternteilzeit vorzeitig auflöste. Sein Vorgesetzter sagte ihm, dass seine Arbeit dann trotzdem weiter zu 20 Prozent in den Textkorrekturen bestehen würde und die restlichen 80 Prozent darin, das zu tun, was die Kollegen gnadenhalber abgeben würden bzw. nicht selbst tun wollen.
Es braucht ein Umdenken bis in die Chefetagen
Prinzipiell schützt das Gleichbehandlungsgesetz Mütter und Väter vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz. „Dennoch sind Mütter und Väter immer wieder Benachteiligungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Das zeigt die Erfahrung aus dem AK Rechtsschutz“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Es braucht ein Umdenken bis in die Chefetagen, dass auch Männer ein Recht auf Zeit mit ihren Kindern haben. Schließlich ist mehr Väterbeteiligung auch ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“
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