29.3.2019

Papa kämpft gegen Diskriminierung

„Dass auch Väter Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, scheint sich in den Chefetagen mancher Unter­nehmen noch nicht herum­gesprochen zu haben“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Anlass ist ein aktueller Fall aus dem AK Rechts­schutz: Florian S. arbeitete als IT-Techniker und ging nach der Geburt seines Kindes zwei Monate in Väter­karenz und danach in Eltern­teilzeit. Das passte seinem Vorgesetzten nicht: Der Arbeit­nehmer wurde unter Druck gesetzt, seine Arbeits­zeit zu erhöhen und gemobbt. Schließlich warf Florian S. das Handtuch und kündigte. Er klagt jetzt mit Hilfe der AK auf Schaden­ersatz wegen Diskriminierung.

„Nach der Geburt meines Kindes musste ich immer so lange arbeiten, dass ich mein Kind nur schlafend gesehen habe!“, erzählt Florian S. AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Die erste Zeit nach der Geburt eines Kindes ist besonders wichtig und schön. Hätte Florian S. einen Rechtsanspruch auf einen Papa­monat gehabt, hätte er davon nicht so viel verpasst. Väter brauchen den Rechts­anspruch, damit sie hier nicht auf den Goodwill ihres Arbeitgebers angewiesen sind.“

Florian S. wurde nach seiner Karenz gemobbt

Für Florian S. klagt die Arbeiterkammer 3.000 Euro wegen Diskriminierung aufgrund des Familienstandes ein. Denn der Arbeitnehmer wurde nach seiner Karenz richtiggehend gemobbt: Der Program­mierer wurde weit unter seiner Qualifikation nur mehr für Korrekturen von Texten eingesetzt, wobei sich sein Vorgesetzter über seine Arbeit lustig machte.

Der Arbeit­nehmer bot eine Erhöhung seiner Arbeits­zeit an, aber er müsse um 17 Uhr gehen, um sein Kind vom Kindergarten abholen zu können. Der Arbeit­geber reagierte, indem er ihm per E-Mail mitteilte, dass er bis 18 Uhr zu arbeiten habe. Einen sachlichen Grund dafür gab es nicht.

Schließlich kam Florian S. seinem Arbeit­geber so weit entgegen, dass er die Vereinbarung über die Eltern­teilzeit vorzeitig auflöste. Sein Vorgesetzter sagte ihm, dass seine Arbeit dann trotz­dem weiter zu 20 Prozent in den Text­korrekturen bestehen würde und die restlichen 80 Prozent darin, das zu tun, was die Kollegen gnaden­halber abgeben würden bzw. nicht selbst tun wollen.

Es braucht ein Umdenken bis in die Chefetagen

Prinzipiell schützt das Gleich­behandlungs­gesetz Mütter und Väter vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz. „Dennoch sind Mütter und Väter immer wieder Benach­teiligungen am Arbeits­platz ausgesetzt. Das zeigt die Er­fahrung aus dem AK Rechts­schutz“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Es braucht ein Umdenken bis in die Chef­etagen, dass auch Männer ein Recht auf Zeit mit ihren Kindern haben. Schließlich ist mehr Väter­beteiligung auch ein wichtiger Schritt in Richtung Gleich­berechtigung von Frauen und Männern.“

Tipp

Besuchen Sie die AK Infotage Beruf Baby Bildung am  8. und 9. Mai 2019 im AK Bildungs­zentrum.

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