Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist ein Angriff auf die Menschenwürde und gesetzlich verboten. Trotzdem kommt sie vor. So können sich Betroffene wehren.
Vanessa M. ist eine fröhliche, optimistische Frau. Kein Wunder, dass sich die 24-jährige schnell in ihr neues Berufsumfeld eingearbeitet hatte. Ihr Dienstverhältnis war vorerst zwar nur auf ein Jahr befristet, aber man hatte der jungen Mitarbeiterin zwischenzeitlich schon versprochen, dass ihr Dienstverhältnis verlängert wird - der guten Arbeit wegen.
Mit der Zeit trübte sich Vanessas Freude an ihrem Job allerdings mehr und mehr. Grund dafür war das Verhalten ihres Vorgesetzten: Erst schickte er ein privates Foto, dann zwei, dann immer mehr. Mit der Zeit wurden diese immer anzüglicher und schließlich wurde Vanessa von ihrem Vorgesetzten richtiggehend gestalkt.
Die junge Frau hatte genug von den Eskapaden und reichte bei der übergeordneten Leitung schriftlich Beschwerde gegen ihren Vorgesetzten ein. Damit sollte der Horror nun ein Ende haben, dachte sie. Doch es folgte die Kündigung - nicht für ihren Vorgesetzten, sondern für Vanessa. Schockiert wandte sie sich an die Arbeiterkammer.
Vanessa konnte geholfen werden – dass sie ihre Strapazen schriftlich dokumentiert hatte, war von Vorteil. So konnte vor Gericht bewiesen werden: Gekündigt wurde sie nur, weil sie sich gegen die Angriffe des Vorgesetzten beschwert hatte. Ihre Kündigung war somit unrechtmäßig. Die AK könnte für Vanessa einen Schadenersatz erstreiten.
Was sind Ihre Rechte bei sexueller Belästigung und wie können Sie sich dagegen wirksam wehren? Mehr Infos dazu finden Sie hier.
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