3.9.2019

Frau kämpfte gegen Gehaltsdiskriminierung

Leistungsgerechtigkeit sieht anders aus: Michaela A.* bekam als Assistentin des Vorstandsvorsitzenden mit mehr Berufserfahrung und höherer Ausbildung weniger Einstiegsgehalt als ihr Vorgänger Gerhard M.*

Männerbonus machte 1.000 Euro monatlich aus!

Sowohl Michaela A. als auch Gerhard M. bekamen über Kollektivvertrag bezahlt. Die über den kollektivvertraglichen Mindestgehalt bezahlten Beträge unterschieden sich ohne sachliche Rechtfertigung: der lupenreine „Männerbonus“ machte 1.000 Euro monatlich aus! Die Arbeiterkammer holte mit einem Vergleich insgesamt 22.000 Euro für die Arbeitnehmerin heraus.

AK Präsidentin Renate Anderl: „Die Arbeitnehmerin hat nur deswegen ein niedrigeres Gehalt bekommen, weil sie eine Frau ist. Die Arbeit von Frauen verdient mehr Respekt – als erstes am Lohnzettel! Dass die Arbeitnehmerin in unserem Fall überhaupt Einsicht in die Gehaltsunterschiede hatte, ist die glückliche Ausnahme. Die meisten Arbeitnehmerinnen können eine etwaige Diskriminierung nicht beweisen. Daher sind wir für innerbetriebliche Offenlegung aller Gehälter.“

Einblick in die Personalkosten

Die Ungerechtigkeit entdeckt hatte Michaela A., weil sie nicht nur Assistentin des Vorstands war, sondern auch für Personal- und Organisationsentwicklung zuständig war und Einblick in die Personalkosten hatte. Michaela A. fand sich immer mehr ausschließlich in die Position der Assistentin des Vorstands gedrängt, obwohl sie zunächst viele andere, verantwortungsvolle Aufgaben übernommen hatte.

Der Arbeitgeber ließ im Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission erkennen, dass er die Befassung mit Zusatzverantwortung bei der Frau nicht, beim Mann aber sehr wohl wahrgenommen hatte: Herr M. hätte im Gegensatz zu ihr zusätzlich verantwortungsvolle Sonderprojekte bearbeitet, daher sei seine höhere Bezahlung gerechtfertigt. Bitter für die besser qualifizierte Arbeitnehmerin auch die Ansage der Firma, dass für Herrn M. von Anfang an eine andere Laufbahn vorgesehen gewesen sei, für Frau A. aber keine Weiterentwicklung.

AK holte 22.000 Euro für Michaela A. heraus

Michaela A. erlitt nicht nur einen hohen finanziellen Nachteil, sondern erlebte die Diskriminierung als massive Zurücksetzung, die laut Gleichbehandlungsgesetz als „persönliche Beeinträchtigung“ ebenso verboten ist. Die Gleichbehandlungskommission bestätigte die Entgeltdiskriminierung. Trotzdem musste Michaela A. mit Hilfe der Arbeiterkammer beim Arbeits- und Sozialgericht Klage einbringen, vor Gericht konnte dann ein Vergleich über 22.000 Euro abgeschlossen werden.

* Name geändert

Studie

Laut einer SORA-Studie vom März 2019 (SORA, 2.300 Personen zwischen 14 und 65 Jahren) kommt Diskriminierung am häufigsten am Arbeitsplatz vor: JedeR Fünfte fühlt sich im Job aufgrund aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, sozialen Stellung (ArbeiterInnen) oder anderen persönlichen Merkmalen schlechter behandelt. Die Benachteiligungen betreffen Einkommen, Aufstieg oder und Jobvergabe.

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