Neues Gerät defekt? – Austausch!

Eine vollautomatische Espressomaschine zum Preis von 579 Euro sollte Manfred K. auch zu Hause italienischen Kaffeegenuss bereiten. Doch die Freude über das gute Stück währte nur kurz. Schon nach kurzer Zeit wies das Gerät erhebliche Mängel auf. Herr K. brachte es zum Händler zurück und bat um eine Reparatur. Die Maschine schien danach wieder ganz in Ordnung zu sein.

Doch einige Monate später traten dieselben Probleme auf. Insgesamt noch zwei Mal ließ Manfred den Vollautomaten beim Händler richten – auf Dauer waren die Reparaturen aber erfolglos. Manfred K. war inzwischen verständlicherweise schon genervt von dem ewigen Hin und Her.

Als das Gerät nach der dritten Reparatur wieder den Geist aufgab, forderte er vom Verkäufer ein Neugerät. Doch dieser weigerte sich, das defekte Gerät auszutauschen, sondern bot erneut nur eine kostenlose Reparatur. Manfred K. wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.

Wie die AK Manfred helfen konnte:

Die KonsumentenschützerInnen der AK sahen das Recht auf Manfreds Seite: In diesem Gerät war der Wurm drin, und zwar ganz offensichtlich bereits beim Kauf. Es bestand also ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung.

Allerdings muss Manfred dem Händler nicht mehrmalige Reparaturversuche gestatten. Sie setzten sich daher mit ihm weiter für den Austausch der defekten Espressomaschine ein. Der Händler überreichte ihm schlussendlich ein Neugerät, das nun wirklich funktioniert.

TIPP

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1040 Wien

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- erreichbar mit der Linie D -