25.3.2019

Achtung, Leasing­falle beim Auto­an­kauf!

Ein Auto mittels Leasing finanziert – rund 14 Monate später wollte der Konsument das Auto ankaufen. Die Leasing­bank berechnete ihm einen hohen, nicht aufgeschlüsselten Ab­rechnungs­betrag für die Vertrags­auflösung. Daher ließ er den Vertrag von der AK Konsumenten­abteilung überprüfen. Das Ergebnis: Die Leasing­bank rechnete mit einem ungünstigen Zinssatz. Zudem fand sich in der Berechnung eine von der AK als rechts­widrig eingestufte Kündigungs­pauschale von 500 Euro. Die AK half erfolgreich – der Konsument bekam knapp 3.000 Euro zurück.  

Herr K. schloss einen Leasing­vertrag ab

Herr K. schloss im September 2017 für sein Auto bei einer Leasing­bank einen Leasingvertrag (mit Depot­zahlung und vereinbartem Restwert) ab. Der Basis- bzw. Kaufpreis der Leasing­finanzierung betrug 41.399,13 Euro (inklusive Norm­verbrauchs­abgabe – Nova – und Umsatzsteuer), die Vertrags­lauf­zeit fünf Jahre. Er vereinbarte 60 monatliche Leasing­raten. Aus den Vertrags­unter­lagen („Restwert-Leasing“ mit kalkulierten 15.000 Kilometer pro Jahr) ging hervor, dass eine allfällige Differenz aus kalkuliertem Restwert und Verwertungs­erlös vom Leasing­nehmer zu tragen sei.

Die Konditionen im Leasing­vertrag: ein vereinbarter Fix­zins­satz von 3,35 Prozent und eine einmalige Bearbeitungs­gebühr von 150 Euro. Der Effektiv­zins­satz machte 3,88 Prozent (inklusive Bearbeitungs- und Rechts­geschäfts­gebühr) aus. Der Gesamt­betrag, also die Summe aller Zahlungen an die Leasing­gesellschaft, war mit 46.492,96 Euro angegeben. Herr K. schloss auch eine Kasko­versicherung ab.

Er kaufte das Leasing­auto von der Leasing­bank 

Gegen Ende 2018 – also nach knapp 14 Monaten Vertrags­lauf­zeit – wollte Herr K. das Leasingauto ankaufen. Die Leasingbank teilte ihm daraufhin im Dezember 2018 einen „Auflösungswert“ mit: Herr K. sollte 34.883,46 Euro zahlen – mit der Bezahlung dieser Summe würde das Auto in sein Eigentum übergehen. 

Herr K. ließ die Abrechnung von der AK überprüfen. Offenbar hatte die Leasingbank nur einen sehr geringen Teil der Zinsen (nämlich zum 3-Monats-Euribor) aus den noch offenen Leasingraten (46 offene Leasingarten) herausgerechnet – und nicht den vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3,35 Prozent. Zudem stellte sich heraus, dass die Leasingbank eine von der AK als rechtswidrig eingestufte Kündigungs­pauschale von 500 Euro in den nicht weiter aufgeschlüsselten Forderungsbetrag von 34.883,46 Euro hineingerechnet hatte. 

AK Erfolg

Herr K.  ersparte sich knapp 3.000 Euro 

Die AK intervenierte bei der Bank und übermittelte eine eigene Berechnung des Auflösungs­wertes. Die Inter­vention brachte einen prompten Erfolg: Die Leasing­bank akzeptierte die AK Berechnungen im Großen und Ganzen: Statt der 34.883,46 Euro hatte Herr K. nur mehr 31.992,26 Euro zu bezahlen – immerhin eine satte „Ersparnis“ für Herrn K. in der Höhe von 2.891,21 Euro. 

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