FSG01 - UMFASSENDE REFORM DES FACHHOCHSCHUL-STUDIENGESETZES

Antrag Nr. 1 der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen an die 146. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 30. Mai 2007 UMFASSENDE REFORM DES FACHHOCHSCHUL-STUDIENGESETZES Die Vollversammlung fordert eine umfassende Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes als Basis für einen weiteren qualitätsorientierten Ausbau des Fachhochschulsektors in Österreich. Notwendig ist eine bundesweit einheitliche Festlegung der Rechte und Pflichten der Studierenden in Form einer Kodifizierung des Studienrechts betreffend Prüfungs- und Aufnahmeordnung, Zulassungs- und Anrechnungsbestimmungen etc. Zudem müssen die Mitbestimmungsrechte der Studierenden an den einzelnen Studienstandorten besser verankert und eine gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden geschaffen werden. Weiters sind eine Konsolidierung der Standorte im Hinblick auf das Erreichen einer „kritischen Masse“ und eine Erhöhung der Normkosten des Bundes erforderlich. Im Hinblick auf die bis dato nur projektbezogene Vergabe der Fördermittel in Wien wird für die Zukunft eine kontinuierliche Unterstützung der FH-Erhalter als zweckmäßig angesehen. Die Vollversammlung fordert eine Verbesserung der Qualitätssicherung bei den Lehrgängen zur Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils bei den Studierenden in technischen/naturwissenschaftlichen Studiengängen und zur Steigerung des Anteils von nichttraditionellen Studierenden. Das Fachhochschul-Studiengesetz stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1993. Der derzeit geltende Entwicklungs- und Finanzierungsplan III reicht bis zum Studienjahr 2009/10. Die Rechte und Pflichten der Studierenden sind bislang nicht gesetzlich, sondern für die Betroffenen relativ intransparent via Akkreditierungsrichtlinien des Fachhochschulrates in den einzelnen Anträgen der FH-Erhalter enthalten. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten sind insbesondere an jenen Standorten, die keinen Fachhochschulstatus haben, völlig unterschiedlich geregelt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll daher der Status „Fachhochschule“ nicht auf Antrag, sondern „automatisch“ erlangt werden. Darüber hinaus haben die nunmehr rund 28.000 Fachhochschulstudierenden im Unterschied zu den Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen keine bundesweite Interessenvertretung. Im Hinblick auf die Schaffung eines hochschulischen Umfelds und die Qualitätssicherung ist eine Konsolidierung der bestehenden Standorte sowie eine Erhöhung der seit 1993 nicht mehr angepassten Normkosten des Bundes pro Studienplatz nötig. Wien fördert die FH-Erhalter im Unterschied zu anderen Bundesländern nur über Projekte, für die im Zuge von „Calls“ für die Jahre 2005 – 2009 € 15 Mio zur Verfügung gestellt wurden. Bei den Weiterbildungslehrgängen gibt es derzeit kaum Steuerungsmöglichkeiten und zu Erhöhung des Frauenanteils in technisch/naturwissenschaftlichen Fächern und des Anteils an nichttraditionellen Studierenden sind legistische Maßnahmen (zB Anträge müssen verpflichtend entsprechende Fördermaßnahmen, zB Vorbereitungslehrgänge, enthalten) erforderlich. Zusätzlich bedarf es grundlegender Änderungen, um die Technikakzeptanz in Österreich zu erhöhen. Das muss mit einer Reform des Unterrichts in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern in der Schulausbildung beginnen, damit das Interesse an technischen Ausbildungen geweckt wird.

Ergebnis: E ang einstimmig angenommen

Dokumente

Antrag Nr 1_FSG.pdf (0,1 MB)

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