Antrag; Notwendige Massnahmen des Bundes zur Erric

111 NOTWENDIGE MASSNAHMEN DES BUNDES ZUR ERRICHTUNG VON FACHHOCHSCHULEN Die Vollversamlung der Arbeiterkammer Wien vertritt bezüglich der geplanten Einführung von Fachhochschulen die Auffassung, daß primär der Bund - gegebenenfalls zusammen mit anderen Gebietskörperschaften - als Errichter und Erhalter dieser neuen Bildungsinstitution fungieren soll. Demgemäß ist auch vorab ein längerfristiger Finanzierungsplan seitens der öffentlichen Hand zu entwickeln. Der Bund und das Land Wien werden daher aufgefordert, umgehend die notwendigen Maßnahmen für die Errichtung von Fachhochschulen in Wien zu setzen. In einer ersten Ausbauphase sollte sowohl in einem westlichen als auch einem nördlichen und südlichen Außenbezirk ein Standort vorgesehen werden, wobei vorerst technische und wirtschaftliche Studienrichtungen - auch in Form von Abendveranstaltungen für Berufstätige - anzubieten sind. Insgesamt sind die Fachhochschulen im Sinne der Forderungen der Arbeitnehmerinteressenvertretungen so zu gestalten, daß ihre öffentlich demokratische Kontrolle, die Offenheit des Zugangs sowie die Mitbestimmung der studierenden gewährleistet sind. Begründung: Angesichts der laufenden Diskussion über ein Fachhochschulstudiengesetz und der dabei ins Auge gefaßten Konzeption eines Fachhochschulrates wird darauf verwiesen, daß eine volle Verantwortune der zuständigen Ministerien sowie laufende Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten für die Gesetzgebungsorgane gegeben sein müssen. Bei der Zusammensetzung des Fachhochschulrates sind nicht nur Experten mit wissenschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen, sondern auch Vertreter der Bundesländer und der Sozialpartner sowie der Studierenden zu berücksichtigen. Dies ist notwendig, da in diesem Gremium auch wesentliche politische Vorentscheidungen für die Entwicklung eines Fachhochschulsektors und somit des gesamten Bildungssystems getroffen werden sollen. Außerdem tritt die Arbeitnehmerinteressenvertretung für eine bundeseinheitliche Festlegung von wesentlichen organisatorischen Rahmenbedingungen ein, wie zB Aufnahmeverfahren, Mitbestimmung sowie soziale Absicherung der Studierenden. Dabei soll eine Orientierung an den bestehenden universitären Regelungen erfolgen, wobei auf jeden Fall ein offener Fachhochschulzugang - insbesondere auf für Absolventen der dualen Berufsausbildung - zu sichern ist. Die Einhebung von Studiengebühren an Fachhochschulen wird ausdrücklich abgelehnt. Darüber hinaus muß diese geplante Erweiterung des österreichischen Bildungssystems auch Berufstätigen neue Möglichkeiten bieten, neben ihrer Beschäftigung entsprechende Bildungsabschlüsse zu erwerben. Bereits bei der Konzeption von Studiengängen ist demnach darauf zu achten, daß diese auch in Form von Abendlehrveranstaltungen - speziell für Arbeitnehmer - zugänglich werden.

Ergebnis: E ang einstimmig angenommen

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