Recht auf Bildung und Ausbildung

129 VV FSG Antrag 13 der 129 VV der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien RECHT AUF BILDUNG UND AUSBILDUNG Lebens- und Berufschancen werden in unserer Gesellschaft unter anderem durch das erreichte Bildungsniveau bestimmt. Die Jugend muß ein einlösbares Recht auf Bildung und Ausbildung erhalten. Um dieser öffentlichen Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer sozialen und budgetmäßigen Absicherung des Bildungssy-stems. Schulgeld und Studiengebühren im öffentlichen Schul- und Hochschulwesen werden abgelehnt, da sie inakzeptable soziale Barrieren für die Jugend und für das Nachholen von Schulabschlüssen schaffen. Die Anhebung der finanziellen Mittel für die Schulbuchaktion ist aus bildungs- und familienpolitischer Sicht erforderlich. Die steigenden Kosten für Schulbücher dürfen nicht den Eltern angelastet werden. Weiters fordert die Vollversammlung eine laufende Anpassung der Bildungsbeihilfen an die steigenden Lebenshaltungskosten sowie eine Verbesserung des Systems für Kinder aus Arbeitnehmerfamilien, aber auch für berufstätige Studierende, die sich in der Studienabschlußphase befinden. Beruf und Familie darf kein Widerspruch sein Dank des in den letzten Jahren erfolgten großzügigen Ausbaus von ganztägig geführten Volksschulen seitens der Gemeinde Wien kann der Bedarf an Nachmittagsbetreuungsplätzen gedeckt werden. Darüber hinaus müssen aber auch umfassende Angebote der Frühaufsicht für Kinder von Arbeitnehmerfamilien geschaffen werden. Sicherung der Grundqualifikationen in den Schulen der 10-14jährigen Die Vollversammlung fordert, daß im verstärkten Ausmaß Themen der Arbeitswelt und berufsorientierte Inhalte in die neuen Lehrplänen der Mittelstufe aufgenommen werden müssen. Im Bereich der Mittelstufe ist ein verbindlicher und umfassender Zielkatalog anzufertigen, der unter anderem das Qualifikationsniveau für AbgängerInnen, Umfang und Qualität der zu vermittelnden Kenntnisse in den Grundkulturtechniken inkl EDV und (Fremd-) Sprachkompetenz enthalten soll. Die Integrationsmaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sind zu verbessern und auszu-bauen. Aufgrund der autonomen Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen ist eine Aufrechterhaltung der drei AHS-Typen nicht mehr begründbar. In Wien gibt es seitens der Eltern und SchülerInnen große Zustimmung und Zufriedenheit mit dem Schulversuch Mittelschule. Ebenso brachte eine Evaluation des Schulversuchs auch aus pädagogischer Sicht positive Ergebnisse, sodaß eine gesetzliche Verankerung der Mittelschule anzustreben ist. Darüber hinaus sind weitere Kooperationsmodelle zwischen Hauptschulen und Unterstufen der AHS zu entwickeln. Die Polytechnische Schule ist schrittweise in das berufsbildende Schulwesen zu integrieren. Ausbildung für die Zukunft Um den Jugendlichen zukunftsweisende Ausbildungsplätze zu bieten, ist es notwendig, vor allem Bereiche wie zB Informationstechnologien, Gesundheit und Soziales sowie hochqualifizierte Dienstleistungsberufe, auf allen Ebenen des Bildungssystems zu forcieren. Die Möglichkeiten der berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschulen) sollen durch Praxisorientierung sowie im Hinblick auf EDV-Qualifikationen verstärkt genützt werden. Mit einem derartigen zielorientierten Bildungsangebot kann den wirtschaftlichen Entwicklungen und der Standortsicherung besser entsprochen werden. Damit werden auch die Integrationschancen der Jugend in den Arbeitsmarkt verbessert. In den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist nicht nur für eine ausreichende Anzahl an Plätzen zu sorgen, sondern auch für eine Erhöhung der Behalte- und Abschlußquote. Durch das automatische Aufsteigen mit einem Nicht-Genügend (dies gilt für alle Schulformen), die Modularisierung des Angebots als neue Form der Lernorganisation, sodaß negativ abgeschlossene Fächer nicht zu einer Wiederholung der gesamten Klasse führen, sowie durch gezielten Förderunterricht sollen die Jugendlichen unterstützt werden, das Bildungsziel der Oberstufenschulen zu errei-chen. Dem hohen Standard der berufsbildenden höheren Schulen muß durch verpflichtende Anrechnung der vorgelagerten Bildungsinhalte bei den Studien an Fachhochschulen und Universitäten (Baccalaureat) Rechnung getragen werden, da damit auch Verkürzungen der Studienzeiten erzielbar sind. Die Vollversammlung fordert, daß die alternativen Formen der Berufsausbildung, die mit dem Auffangnetz für Jugendliche gestartet wurden, in den Regelbestand des österreichischen Bildungswesens übernommen werden. In Weiterentwicklung der Berufslehrgänge soll eine Berufsfachschule als Schulversuch an berufsbildenden mittleren Schulen eingerichtet werden, die in einer stark praxisorientierten Form den Jugendlichen einen Berufsabschluß vermittelt. Darüber hinaus belegen Studien, daß Jugendliche eine sozialpädagogische Unterstützung brauchen. Dies ist notwendig, da aufgrund der Strukturänderungen der österreichischen Wirtschaft und trotz massiver finanzieller Entlastungen und erleichterter Rahmenbedingungen für die Unternehmen die Zahl der Lehrplätze nach wie vor zurückgehen. Insbesondere im Interesse einer zukunftsorientierten Qualifikation der Mädchen sollen innovative Bildungsgänge (zB EDV-Multimedia bzw. technologische Schwerpunkte auch an Lehranstalten für Humanberufe) gestartet werden. Weiters soll zur Förderung der Fremdsprachenkompetenz die Teilnahme von Lehrlingen und jungen FacharbeiterInnen an internationalen Programmen verstärkt werden. Für diese neuen Aufgaben, wozu eine gebührenfreie Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung zählt, müssen zum Beispiel die Kompetenzen auch der Berufsschule erweitert werden. Hochschulentwicklung im Interesse der ArbeitnehmerInnen Die Vollversammlung tritt für ein Hochschulwesen unter öffentlicher Verantwortung, offenen Zugang und ausreichendem Budget ein. Daher wird die Einführung von Studiengebühren sowohl für Universitäten als auch für Fachhochschulen abgelehnt. Dies betrifft ebenso Studienangebote an Schulen und Fachhochschulen für Berufstätige. Darüber hinaus wird auch eine österreichweite Rahmenplanung des Bildungsange-botes nach der Matura (Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Universitätslehrgänge) gefordert, wobei insbesondere eine Evaluierung, Strukturbereinigung und Schwerpunktsetzung vorgenommen werden müssen. Die Vollversammlung fordert, daß beim geplanten Ausbau der Fachhochschul-Studiengänge verstärkt neue Zielgruppen für eine Höherqualifizierung angesprochen werden. Maßnahmen, die Studierenden ohne Matura, Berufstätigen und Frauen den Zugang zu den FH-Studiengängen erleichtern, sind zu forcieren. Darüber hinaus ist bei den neuen FH-Studiengängen auch der Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe zu berücksichtigen und die Gleichwertigkeit der FH-AbsolventInnen mit Univer-sitätsabsolventInnen im Bereich der Gebietskörperschaften abzusichern. Die Stadt Wien soll sich verstärkt in die regionale Entwicklungsplanung im FH-Sektor einbrin-gen, um wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Ziele mit bildungspolitischen Entscheidungen abzustimmen. Eine Neuorganisation des Studienbetriebs an Universitäten ist unabdingbar, damit die gesetzliche Studiendauer tatsächlich eingehalten werden kann. Darüber hinaus müssen so rasch wie möglich Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf gesetzt werden, damit auch Berufstätige die Studienangebote in einer Vielzahl von Studienrichtungen wahrnehmen können. Der überwiegende Teil der Studierenden ist fallweise, ein Drittel ständig berufstätig. Auch sollen Fördermaß-nahmen für Berufstätige, wie zB die Studienabschlußstipendien, insbesondere im Hinblick auf die geforderten Voraussetzungen, verbessert und ausgebaut werden. Zudem fordert die Vollversammlung, daß an den Wiener Universitätsstandorten in Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice Zentren für Berufsplanung, zB zur Vermittlung von Praktikastellen und Betriebskontakten, eingerichtet werden. Des weiteren sollen für zukunftsträchtige Studienrichtungen im naturwissenschaftlichen und technologischen Bereich spezielle Informations- und Förderprogramme zur Hebung des Anteils von weiblichen Studierenden geschaffen werden. Die Vollversammlung fordert eine organisatorische Weiterentwicklung der Universi-täten unter demokratischen Gesichtspunkten auf Basis einer Evaluierung des UOG 1993. Dabei müssen dienst- und arbeitsrechtliche Fragen sowie bildungspolitische und budgetäre Konsequenzen unter Einbeziehung der Arbeitnehmerinteressenvertretungen geklärt werden. Eine Ausgliederung der Universitäten in Form der Vollrechtsfähigkeit zu Lasten der (zukünftigen) Beschäftigten wird jedenfalls abgelehnt. Weiters spricht sich die Vollversammlung ausdrücklich gegen die Verwendung von öffentlichen Budgetmitteln bei Privatuniversitäten aus. Vorwärts kommen im Beruf Die steigenden beruflichen Anforderungen an die Qualifikationen der ArbeitnehmerInnen erfordern einen raschen Ausbau des Weiterbildungssystems. Dabei ist die so-ziale, finanzielle, zeitliche und regionale Zugänglichkeit herzustellen. Wie die OECD heuer erst feststellte, ist in Österreich ein zusätzliches Budget von ATS 15 Mrd erforderlich, um eine optimale Weiterbildungsbeteiligung zu erreichen. Die Vollversammlung der AK fordert daher die Entwicklung eines bundesweit geeigneten Steuerungs- und Finanzierungsinstrumentes, um in Abstimmung mit den Län-dern die berufliche Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen unter Berücksichtigung von Zertifizierung und Qualitätskontrolle zu fördern. Ebenso ist eine Ausweitung der Qua-lifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erforderlich, um eine rasche Integration am Arbeitsmarkt zu erzielen. Insbesondere die Mittel des ESF (Europäischer Sozialfonds) sind auf die Qualifikation der von Ar-beitslosigkeit bedrohten und niedrigqualifizierten ArbeitnehmerInnen zu konzentrieren. Die Vollversammlung fordert weiters, die Rahmenbedingungen für die Bildungskarenz so zu gestalten, daß den ArbeitnehmerInnen eine vermehrte Inanspruchnahme ermöglicht wird. Die Vollversammlung der AK fordert außerdem eine gesetzlich verankerte „Mindestweiterbildungszeit“ im Ausmaß von einer Arbeitswoche pro Jahr im Rahmen der bezahlten Arbeitszeit, um allen ArbeitnehmerInnen die Chance auf Weiterbildung zu eröffnen. Die Einrichtung eines gebührenfreien Kollegs für Berufstätige im öffentlichen Schul-bereich ist zur Erhöhung der Bildungschancen für alle ArbeitnehmerInnengruppen in Angriff zu nehmen. Dieses Kolleg soll vielfältige Bildungswege in modularer Form wie zB alle Maturaformen (inkl der BRP) anbieten, aber auch das Nachholen des Haupt-schulabschlusses ermöglichen. Das erfolgreiche Instrument der Berufsreifeprüfung ist auf Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen, insbesondere was den Fach-bereich bzw. die Fachbereichsprüfung anbelangt, weiterzuentwickeln. In einem wei-teren Schritt sollen auch zertifizierte Lehrgänge integriert werden, vor allem im Bereich EDV (Europäischer Computerführerschein) und Sprachen (etwa das Cambridge First Certificate oder das österreichische Sprachdiplom). ____________________ Auszug aus dem Bericht über die Erledigung der Anträge der 129 VV FSG Antrag 13 Recht auf Bildung und Ausbildung Annahme Ausschuß für Arbeitsmarktangelegenheiten Vom Büro wird dazu berichtet, dass im Zuge des „Älterenpakets“ ein erleichterter Zugang zur Bildungskarenz geschaffen wurde und dass die Bundesarbeitskammer in ihrem Memorandum an die neue Bundesregierung die finanzielle Absicherung der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefordert hat. Dies wird vom Ausschuß zur Kenntnis genommen. Ausschuss Bildung und Kultur Die Forcierung von zukunftsträchtigen Ausbildungssparten wird im Bereich des berufsbildenden Schulwesens durch umfassende Adaptionen unterstützt. Neben einer Neustrukturierung sämtlicher Lehrpläne an den höheren technischen Lehranstalten (zB Einführung von Mechatronik sowie Medientechnik und Medienmanagement) werden auch die Lehrpläne im kaufmännischen und wirtschaftlichen Bereich um die Gebiete Medieninformatik und Informationsmanagement bzw. –technologie erweitert. Außerdem laufen im Schuljahr 1999/2000 erstmals Schulversuche für eine berufsbildende mittlere Schule im Bereich Datenverarbeitung mit einer stark praxisorientierten Ausrichtung. Im tertiären Bereich werden Ausbildungsplätze in zukunftsweisenden Bereichen vor allem an den Fachhochschul-Studiengängen angeboten. Im laufenden Studienjahr werden auch die zielgruppenspezifischen FH-Studiengänge zur Höherqualifizierung von HTL-IngenieurInnen ausgebaut, in Wien haben im Herbst 1999 drei dieser Studien-gänge mit ca. 200 Studierenden begonnen. An den dreizehn Wr. Studiengängen, von denen zehn berufsbegleitend organisiert sind, studieren ca. 2800 Personen. Die AK hat von der Stadt Wien nicht nur eine inzwischen beschlossene finanzielle Beteiligung an der FH-Entwicklung gefordert, sondern auch eine damit verbundene inhaltliche Gestaltung. Weiters setzt sich die AK insbesondere für die Etablierung von FH-Studiengängen im Bereich Gesundheit und Soziales ein, um auch Frauen vermehrt die Höherqualifizierung zu erleichtern.Der FHR beschäftigt sich ab März 2000 mit der Genehmigung von Anträgen aus dem Sozialbereich. Um den Jugendlichen das Recht auf Ausbildung als soziales Grundrecht zu sichern, konnten die ArbeitnehmerinteressenvertreterInnen im Herbst 1999 nicht nur die Fortsetzung der Lehrgänge für diejenigen, die keinen betrieblichen Lehrplatz gefunden haben, auch im zweiten Lehrjahr durchsetzen, sondern auch den erfolgreichen Start des zweiten Jahres des Auffangnetzes für Jugendliche ab November 1999. Da das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz Ausbildungsplätze nur für die Jahre 1998 bzw. 1999 vorsieht und im Koalitionsprogramm der FPÖ/ÖVP-Regierung eine befristete Verlängerung nur bei nachgewiesenem Bedarf festgelegt ist, konzentrieren sich die Aktivitäten der AK auf eine Bewußtmachung der Notwendigkeit des Auffangnetzes auch für den kommenden Herbst.Der vorgelegte Budgetentwurf weist – trotz einer Steigerung des Unterrichtsbudgets – keine Maßnahmen auf, die zu einer Strukturreform im Sinne eines Ausbaus von Ausbildungsplätzen in zukunftsweisenden Sparten führen. Weiters wurde das Budget für die Fachhochschul-Studiengänge gekürzt, sodaß nicht einmal die Finanzierung der laufenden Studiengänge sicher ist, der geplante Ausbau kann mit dem vorliegenden Budget nicht erreicht werden. Auch in bezug auf das Auffangnetz für Jugendliche sind zwar die laufenden Stiftungen und Lehrgänge gesichert, für den Beginn eines neuen Jahrgangs im Auffangnetz im Herbst liegt jedoch keine Finanzierung vor. Im Zuge der Regierungsverhandlungen wurde wiederum die Frage der Einführung von Studiengebühren thematisiert. Die AK hat sich in diversen Besprechungen und Publikationen gegen Studiengebühren ausgesprochen. Es konnte dabei auch auf die von der AK in Auftrag gegebene IFES-Studie, wonach die Mehrheit der Befragten Gebühren ablehnt, verwiesen werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Novelle zum Studienförderungsgesetz aufgrund der Einführung von Bakkalaureatsstudien wurde in Vorgesprächen mit dem Wissenschaftsministerium auf weitere notwendige Verbesserungen für berufstätige Studierende, insbesondere bei den Studienabschlußstipendien, aufmerksam gemacht. Zur besseren Information berufstätiger Studierender wurde eine neue Broschüre „Studieren und Arbeiten in Wien“ erarbeitet, in der Themen wie Studienmöglichkeiten für Berufstätige an Universitäten und Fachhochschulen, Stipendienbezug und Dazuverdienen, Möglichkeiten der Krankenversicherung etc. behandelt werden. Zu den „Studienabschlußstipendien“ wurde auch ein Informationsblatt aufgelegt, von dem mittlerweile über 500 Stück auf Anfrage verschickt wurden. Vorwärts kommen im Beruf Wenngleich die neue Bundesregierung Weiterbildung zum „zentralen Schwerpunkt“ der Bildungspolitik erklärt und eine umfassende Regierungsoffensive dazu angekündigt hat, wird im vorliegenden Regierungspakt an keiner Stelle auf den zusätzlichen Finanzierungsbedarf eingegangen. Die budgetäre Bedeckung dieses Vorhabens ist derzeit nicht bekannt, ebenso wie die inhaltliche Ausgestaltung der Offensive. Ganz im Gegenteil muß aufgrund der Absicht der Bundesregierung, das Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik auf den Stand 1999 einzufrieren, mit einer Kürzung im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose gerechnet werden. Die im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) vereinbarten Zielsetzungen – Senkung der Arbeitslosenquote auf 3,5%, Einbeziehen von 20% aller Arbeitslosen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Halbierung des Übertrittes in Langzeitarbeitslosigkeit – können so nicht mehr erreicht werden. Die positive Trendwende auf dem Arbeitsmarkt, die im Jahr 1999 erstmals sichtbar wurde, könnte gestoppt, eventuell sogar rückgängig gemacht werden. Aufgrund der langwierigen Koalitionsverhandlungen konnten bisher keine Gespräche über die Einrichtung eines gebührenfreien Kollegs für Berufstätige aufgenommen werden. Allerdings wurden mittlerweile die Verhandlungen zur Novelle des Gesetzes über die Berufsreifeprüfung neuerlich aufgenommen; Hochschulentwicklung im Interesse der ArbeitnehmerInnen Über die Themen „Studiengebühren/Stipendien“ hinaus konnten mit VertreterInnen der Universität Wien sowie dem Ministerium Gespräche zu den Themen „Vollrechtsfähigkeit“ und Maßnahmen für Berufstätige (z.B. Zentren für Berufsplanung an den Universitäten) geführt werden. Die Universität Wien plant im übrigen ein „Zentrum für Karriereplanung“, es wurden diesbezüglich Kooperationsmöglichkeiten mit der AK ausgelotet.

Ergebnis: Angenommen angenommen

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