Für eine offensive Hochschulpolitik

134 ANTRAG 1 - Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen 134. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 8.11.2001 FÜR EINE OFFENSIVE HOCHSCHULPOLITIK – GEGEN EINE „UNI-AUSGLIEDERUNG“ UND EINEN DEMOKRATIEABBAU ZU LASTEN DER STUDIERENDEN UND BESCHÄFTIGTEN! Die Vollversammlung spricht sich für eine offensive Weiterführung der Reformen im Hochschulbereich aus, um eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung und der Abschlußquoten sowie kürzere Studienzeiten und mehr Studiengänge für Berufstätige zu erreichen. Nötig ist auch ein gesamtösterreichischer Hochschulentwicklungsplan zur besseren Abstimmung des Studienangebots. Im Sinne einer organisatorischen und demokratiepolitisch verträglichen Weiterentwicklung sollen unter Einbeziehung aller Betroffenen vorerst befristete Pilotprojekte mit mehrjährigen Globalbudgets und Leistungsvereinbarungen erprobt und bewertet werden. Der vom Bildungsministerium vorgelegte Gestaltungsvorschlag für eine Totalreform der Universitätsorganisation kann nicht befürwortet werden, da dieser keine Lösungsansätze für die genannten Ziele bietet, sondern primär eine Machtverschiebung zugunsten der Universitätsspitze und des Ministeriums auf Kosten der Mitbestimmungsrechte von Studierenden und Beschäftigten bedeutet. Auch die Reduktion der Einflußmöglichkeiten des Parlaments und der Mitwirkungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinstitutionen, zB in Form von Begutachtungsrechten, die Beibehaltung von Studiengebühren und eine Zersplitterung des Studienrechts werden abgelehnt. Begründung: Die bereits im Rahmen eines gemeinsamen AK/ÖGB-Papiers zur Hochschulpolitik der Regierung geäußerten grundlegenden Bedenken vom Frühjahr dJ werden durch den Gestaltungsvorschlag keineswegs entkräftet. Die erweiterte Autonomie bei den öffentlich finanzierten Universitäten kommt primär der Universitätsspitze, dh. dem Rektor und dem Universitätsrat, der mit „Außenstehenden“ besetzt wird, zugute. Die parlamentarischen Rechte werden im wesentlichen auf die Budgetzuweisung reduziert, inner- und außeruniversitäre Mitbestimmungsmöglichkeiten, zB bei der Studienplangestaltung, werden ebenfalls eingeschränkt. Bei der Besetzung der Universitätsbeiräte, der Studienplangestaltung etc. ist mit verstärktem Einfluß der Arbeitgeberseite zu rechnen. Zur Finanzierungsfrage, zur Höhe der Studiengebühren und zu dem künftigen Angestelltenrecht gibt es keine genauen Angaben. Angesichts des angestrebten Nulldefizits muß daher mit höheren Studiengebühren, mehr Verwaltungskosten zu Lasten von Lehre und Forschung sowie größerer Abhängigkeit von der Wirtschaft, zB durch verstärkte Auftragsforschung, und negativen Auswirkungen für die Beschäftigten gerechnet werden. Zudem wird eine geringe „Regelungsdichte“ angepeilt, dh. zum Beispiel, daß jede Universität das Studienrecht (Studienplanerstellung, Rechte und Pflichten der Studierenden etc.) individuell regelt. _______________________ Auszug aus dem Bericht über die Erledigung der Anträge der 134 VV FSG Für eine offensive Hochschulpolitik Antrag 1 Annahme Ausschuß für Bildung und Kultur Ausschuß für Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes Die BAK hat Ende November im Sinne des Antrags eine ausführliche Stellungnahme zum „Gestaltungsvorschlag“ des Bildungsministeriums abgegeben. In dieser wurde zwar der grundsätzliche Reformbedarf betont, jedoch bietet der Vorschlag des Ministeriums aus Arbeitnehmersicht keinen adäquaten Lösungsansatz für die Probleme im Unibereich, wie z.B. lange Studiendauer, fehlendes gesamtösterreichisches Hochschulrahmenkonzept. Der vorgesehenen Machtverschiebung zugunsten der Universitätsspitze und des Ministeriums auf Kosten der Mitbestimmungsrechte von Studierenden und Beschäftigten sowie der Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments kann nicht zugestimmt werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der budgetären Situation (gedeckeltes Budget für 3 Jahre) sowie der zusätzlichen Kosten der Ausgliederung über kurz oder lang mit der Abschaffung des offenen Hochschulzugangs, erhöhten Studiengebühren, eine größere Abhängigkeit von der Wirtschaft und Verschlechterungen für die Beschäftigten bzw. Personalabbau zu rechnen ist. Die Bedenken der Arbeitnehmerseite wurden im Rahmen eines Gesprächs von AK und ÖGB mit BM Gehrer und VertreterInnen des Ministeriums Anfang Dezember angesprochen. Gefordert wurden dabei u.a. die Berücksichtigung der Belegschaftsvertretung sowie von AK und ÖGB im Universitätsrat, Berücksichtigung bei der Studienplangestaltung bzw. der künftigen Akkreditierungsagentur. Zur Finanzierungsfrage gab es seitens des Ministeriums keine konkreten Aussagen. Betreffend Dachverband von Arbeitgeberseite zwecks Kollektivvertragshandlungen gab es eine Zusage.Die AK-Positionen wurden auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Abt. SH, z.B. bei der Veranstaltung in Kooperation mit ÖGB, BUKO und ÖH, bei diversen Presseaussendungen und der Parlamentsenquete am 21. Feber eingebracht. Darüber hinaus wurden insbesondere mit dem ÖGB, der BUKO und der ÖH zahlreiche Koordinationsgespräche geführt. Trotz einer Vielfalt von Problemen und ablehnenden Stellungnahmen plant das Bildungsministerium, den Entwurf am 8. März mit einer äußerst knappen Begutachtungsfrist (19.4.) auszuschicken und noch im Sommer zu beschließen.

Ergebnis: M ang mehrheitlich angenommen

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -