Antrag; Bildungspolitische Reformen im Arbeitnehme
112 BILDUNGSPOLITISCHE REFORMEN IM ARBEITNEHMERINTERESSE Die Vollversammlung begrüßt die Bemühungen um eine Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten und betont die Notwendigkeit, daß die erforderlichen Reformen zügig weitergeführt sowie in die Praxis von Schule, Hochschule und Weiterbildung umgesetzt werden. Die Vollversammlung fordert, daß bei allen Reformen im Bildungsbereich die Arbeitnehmerinteressen umfassend zu berücksichtigen sind. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die besonderen Probleme und Bedürfnisse der Wiener ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien hin. Als wichtige Forderungen sind dabei hervorzuheben * Die Überführung der ganztägigen Schulformen in das Regelschulwesen mit der Sicherung eines dem Bedarf entsprechenden Angebots, sowohl hinsichtlich des Umfangs, als auch hinsichtlich der sozial gestaffelten Beitragsleistung durch die Eltern, wobei die freiwillige Teilnahme zu gewährleisten ist. * Die Ausweitung der Schuldemokratie und die Einführung einer autonomen Gestaltungsmöglichkeit für die einzelnen Schulen, verbunden mit Maßnahmen, die die verstärkte Einbeziehung von Schülern und Eltern auch unter schwierigen Bedingungen - zB in der Berufsschule - ermöglichen. * Die Integration von behinderten Kindern in die regulären Volksschulen, wobei gleichzeitig die pädagogischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie ausreichende Informationsmöglichkeiten zu schaffen sind, um die Integration für alle betroffenen Kinder positiv zu gestalten. Die weitere Reform der Lehrlingsausbildung, insbesondere * eine modernen Quallfikationsanforderungen Rechnung tragende Entkoppelung von Berufsausbildung und Gewerberecht; * im Rahmen der Berufsschule * die Neuorganisation des Unterrichts, wobei die tägliche Unterrichtszeit im Gegensatz zu bisher 9 bis 10 Stunden auf 8 Stunden zu begrenzen ist, * die verpflichtende Verankerung des Gegenstandes "Deutsch" für alle Berufsschüler, dessen Fehlen eine eindeutige Benachteiligung darstellt, * ein ständiges Angebot an Deutschkursen für Lehrlinge mit geringen Deutschkenntnissen, wobei die Arbeitgeberseite ihren Beitrag leisten muß. Die Errichtung von Fachhochschulen, vorausgesetzt * die klare Verpflichtung des Bundes, diese Institutionen zu errichten und zu führen, gegebenenfalls in Kooperation mit Ländern und Gemeinden, wobei die Förderung durch private Institutionen möglich sein soll; im privaten Bereich könnten ergänzende Angebote entstehen; * die Vorlage eines Fachhochschulorganisations- und -studiengesetzes als bundeseinheitlicher Rahmen; * ein offener Hochschulzugang, auch für Lehrabsolventen sowie analog zu den Universitäten keine Studiengebühr. Reformen im Universitäts- und Hochschulbereich insgesamt, wobei sichergestellt werden müssen * die Wahrung der Ministerverantwortlichkeit, der Gesetzgebungs- und Kontrollkompetenz des Parlaments sowie des Begutachtungsrechts; * ein breiter Zugang zu Hochschulen und Universitäten, um entsprechend der internationalen Entwicklung in Österreich die Quote der Hochschulabsolventen anzuheben; * die Verbesserung der Studienbedingungen und die Hebung der Qualität des Studiums, insbesondere Maßnahmen zur Senkung der drop-out Rate sowie der Verbesserung der Infrastruktur an überfüllten Universitäten; * die Mitbestimmung der Studierenden; ausreichende Studienförderung. Der Ausbau des Zweiten Bildungsweges, insbesondere: * die Verpflichtung der Universitäten, Hochschulen und der anderen postsekundären Institutionen (ua Pädagogische Akademien), Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung einzurichten; * die Anerkennung der entsprechenden Vorbereitungslehrgänge der Erwachsenenbildung in vollem Umfang, einschließlich der Prüfungskompetenz; * die Absicherung und der Ausbau von Schulen für Berufstätige mit einem erwachsenengerechten Bildungsangebot; * Der Aufbau eines Fernkurssystems, das das Nachholen von Bildungsabschlüssen in für alle Betroffenen in geeigneter Form ermöglicht.Ergebnis: E ang einstimmig angenommenKontakt
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