Entwicklungs- und Finanzierungsplan Fachhochschulbereich

Antrag Nr. 1 der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen zur 139. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 02.04.2004 ENTWICKLUNGS- UND FINANZIERUNGSPLAN FÜR DEN FACHHOCHSCHULBEREICH Die Vollversammlung der AK Wien fordert für einen neuen Entwicklungs- und Finanzierungs-plan einen qualitätsvollen Ausbau des FH-Sektors in Österreich, damit die zukünftigen, aber auch die bereits im Beruf stehenden ArbeitnehmerInnen eine chanceneröffnende Aus- und Weiterbildung erwerben können. Nach der 10-jährigen Aufbauphase hat sich die FH-Ausbildung als wertvolle Ergänzung für eine zu-kunftsorientierte, praxisbezogene Qualifikationsvermittlung etabliert. Zur Zeit plant das Bildungsmini-sterium einen neuen Entwicklungs- und Finanzierungsplan (2005/06 – 2009/2010). Die aktuelle Lage mit über 140 Studiengängen an 30 Standorten und 20 Erhaltern fordert Strukturveränderungen, um weiterhin den Ansprüchen und Bedürfnissen von Studierwilligen und dem Arbeitsmarktbedarf gerecht zu werden. Die Vollversammlung fordert für einen neuen Entwicklungsplan: · Zur Koordinierung der verschiedenen Bereiche der postsekundären Ausbildung in Österreich bedarf es der Erstellung eines Hochschulrahmenplans. · Die Praxis der Bedarfsprüfungen im FH-Bereich soll von ihrer derzeit stark regionalen Ausrich-tung auf österreichweite Studien umgestellt werden. Diese österreichweiten Bedarfs- und Ak-zeptanzanalysen sind insbesondere bei der Umstellung auf ein Bakkalaureats- und Magister-studium notwendig, um die Arbeitsmarktrelevanz abzusichern. · Im Rahmen der gesamten Bildungsplanung muss es dabei zu Strukturbereinigungen kom-men. Es soll festgelegt werden, an welchen Bildungseinrichtungen im postsekundären Bereich und in welcher Bildungshöhe die Ausbildung angeboten wird. · Der Ausbauplan zur Steigerung des Anteils der FH-Studierenden soll weitergeführt werden, bis innerhalb der nächsten fünf Jahre 10.000 AnfängerInnenstudienplätze erreicht sind. · Um das Potential an Studierenden zu erhöhen, sind Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der Berufstätigen sowie der Studierenden ohne traditionelle Matura zu fördern. Der Zugang von Studierenden ohne traditionelle Matura an die Fachhochschulen soll stärker vereinheitlicht werden. Die bewährten Systeme aus dem Hochschulbereich (z.B. Studienberechtigungsprü-fung und Berufsreifeprüfung) sollen im FH-Bereich nicht nur als Zugang gelten, sondern es soll an den FH-Standorten auch die Vorbereitung dafür angeboten werden. Für diese Vorbe-reitungslehrgänge sind zusätzliche Finanzmittel erforderlich. · Beim inhaltlichen Angebot soll der Sozial- und Gesundheitsbereich stärker für FH-Angebote geöffnet werden. · Die Finanzierung der FH-Studienplätze als Angebot der tertiären Ausbildung in Österreich ist seitens des Bundes zu übernehmen. Die seit 1993 unveränderten Fördersummen des Bundes sind anzuheben, um eine Qualitätssteigerung in bezug auf Lehre und Forschung zu erreichen. · Zur Entwicklung von Forschungs-, Transfer- und Innovationskompetenzen brauchen die Fachhochschulen mehr hauptberuflich Angestellte (derzeit 17 %). Für bessere Berufschancen der AbsolventInnen und internationale Wettbewerbsfähigkeit soll die Vernetzung von Ausbil-dung, Forschung und Wirtschaft unterstützt werden. · Bei den Fachhochschul-Studiengängen sollen bestehende, erfolgreiche Studiengänge ausge-baut werden, anstatt durch immer neue Ausbildungen in Nischen und weitere Spezialisierung den Sektor unübersichtlich und undurchlässig zu gestalten. Hinzu kommt, dass durch eine ex-treme Spezialisierung die Mobilität dieser hochqualifizierten ArbeitnehmerInnengruppe am Ar-beitsmarkt stark eingeschränkt wird. Bestehende Standorte sind im Sinne einer Entwicklung von Schwerpunkten zu stärken, neue Standorte sind zu vermeiden. · Vor allem bei der Einführung des dreigliedrigen Systems ist auf die Chancen der AbsolventIn-nen bei der Integration in den Arbeitsmarkt genauestens zu achten, dafür ist eine breite Grundausbildung im Bakkalaureatsstudium notwendig sowie ein gesicherter Zugang zu an-schließenden Magisterstudien für alle BakkalaureatsabsolventInnen. Für eine ausreichende Anzahl von Magisterstudienplätzen sowie für eine adäquate Studienorganisation ist im Finan-zierungsplan Sorge zu tragen. Aufnahmsprüfungen ins Magisterstudium werden abgelehnt. · Für AbsolventInnen von berufsbildenden höheren Schulen soll eine generelle Anrechnung in der Höhe von zwei Semestern bei einschlägigen Studiengängen erfolgen _____________________ Auszug aus dem Bericht über die Erledigung der Anträge der 139 VV Antrag Nr. 1 der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen zur 139. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 02.04.2004 ENTWICKLUNGS- UND FINANZIERUNGSPLAN FÜR DEN FACHHOCHSCHULBEREICH Die Vollversammlung der AK Wien fordert für einen neuen Entwicklungs- und Finanzierungs-plan einen qualitätsvollen Ausbau des FH-Sektors in Österreich, damit die zukünftigen, aber auch die bereits im Beruf stehenden ArbeitnehmerInnen eine chanceneröffnende Aus- und Weiterbildung erwerben können. Nach der 10-jährigen Aufbauphase hat sich die FH-Ausbildung als wertvolle Ergänzung für eine zu-kunftsorientierte, praxisbezogene Qualifikationsvermittlung etabliert. Zur Zeit plant das Bildungsmini-sterium einen neuen Entwicklungs- und Finanzierungsplan (2005/06 – 2009/2010). Die aktuelle Lage mit über 140 Studiengängen an 30 Standorten und 20 Erhaltern fordert Strukturveränderungen, um weiterhin den Ansprüchen und Bedürfnissen von Studierwilligen und dem Arbeitsmarktbedarf gerecht zu werden. Die Vollversammlung fordert für einen neuen Entwicklungsplan: · Zur Koordinierung der verschiedenen Bereiche der postsekundären Ausbildung in Österreich bedarf es der Erstellung eines Hochschulrahmenplans. · Die Praxis der Bedarfsprüfungen im FH-Bereich soll von ihrer derzeit stark regionalen Ausrich-tung auf österreichweite Studien umgestellt werden. Diese österreichweiten Bedarfs- und Ak-zeptanzanalysen sind insbesondere bei der Umstellung auf ein Bakkalaureats- und Magister-studium notwendig, um die Arbeitsmarktrelevanz abzusichern. · Im Rahmen der gesamten Bildungsplanung muss es dabei zu Strukturbereinigungen kom-men. Es soll festgelegt werden, an welchen Bildungseinrichtungen im postsekundären Bereich und in welcher Bildungshöhe die Ausbildung angeboten wird. · Der Ausbauplan zur Steigerung des Anteils der FH-Studierenden soll weitergeführt werden, bis innerhalb der nächsten fünf Jahre 10.000 AnfängerInnenstudienplätze erreicht sind. · Um das Potential an Studierenden zu erhöhen, sind Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der Berufstätigen sowie der Studierenden ohne traditionelle Matura zu fördern. Der Zugang von Studierenden ohne traditionelle Matura an die Fachhochschulen soll stärker vereinheitlicht werden. Die bewährten Systeme aus dem Hochschulbereich (z.B. Studienberechtigungsprü-fung und Berufsreifeprüfung) sollen im FH-Bereich nicht nur als Zugang gelten, sondern es soll an den FH-Standorten auch die Vorbereitung dafür angeboten werden. Für diese Vorbe-reitungslehrgänge sind zusätzliche Finanzmittel erforderlich. · Beim inhaltlichen Angebot soll der Sozial- und Gesundheitsbereich stärker für FH-Angebote geöffnet werden. · Die Finanzierung der FH-Studienplätze als Angebot der tertiären Ausbildung in Österreich ist seitens des Bundes zu übernehmen. Die seit 1993 unveränderten Fördersummen des Bundes sind anzuheben, um eine Qualitätssteigerung in bezug auf Lehre und Forschung zu erreichen. · Zur Entwicklung von Forschungs-, Transfer- und Innovationskompetenzen brauchen die Fachhochschulen mehr hauptberuflich Angestellte (derzeit 17 %). Für bessere Berufschancen der AbsolventInnen und internationale Wettbewerbsfähigkeit soll die Vernetzung von Ausbil-dung, Forschung und Wirtschaft unterstützt werden. · Bei den Fachhochschul-Studiengängen sollen bestehende, erfolgreiche Studiengänge ausge-baut werden, anstatt durch immer neue Ausbildungen in Nischen und weitere Spezialisierung den Sektor unübersichtlich und undurchlässig zu gestalten. Hinzu kommt, dass durch eine ex-treme Spezialisierung die Mobilität dieser hochqualifizierten ArbeitnehmerInnengruppe am Ar-beitsmarkt stark eingeschränkt wird. Bestehende Standorte sind im Sinne einer Entwicklung von Schwerpunkten zu stärken, neue Standorte sind zu vermeiden. · Vor allem bei der Einführung des dreigliedrigen Systems ist auf die Chancen der AbsolventIn-nen bei der Integration in den Arbeitsmarkt genauestens zu achten, dafür ist eine breite Grundausbildung im Bakkalaureatsstudium notwendig sowie ein gesicherter Zugang zu an-schließenden Magisterstudien für alle BakkalaureatsabsolventInnen. Für eine ausreichende Anzahl von Magisterstudienplätzen sowie für eine adäquate Studienorganisation ist im Finan-zierungsplan Sorge zu tragen. Aufnahmsprüfungen ins Magisterstudium werden abgelehnt. · Für AbsolventInnen von berufsbildenden höheren Schulen soll eine generelle Anrechnung in der Höhe von zwei Semestern bei einschlägigen Studiengängen erfolgen.

Ergebnis: M ang mehrheitlich angenommen

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