16.8.2018

Nach 40 Arbeitsjahren zu verdienter Pension

Horst G. hat mit seinen 57 Jahren in 40 Berufsjahren schon einiges geleistet: 20 Jahre lang war er auf Montage, lange als Teamleiter von großen Teams. Ein anstrengender Beruf, für den er privat einen hohen Preis zahlen musste: Der Job hat ihn „zwei Ehen gekostet“. Nach einem Herzinfarkt verringerte er seine Belastung, wechselte zu einem großen Gasanlagenbetrieb in Wien und leitete dort nur noch kleinere Teams. Dann kam der zweite Herzinfarkt. 

Horst G. sollte nach 40 Arbeitsjahren und zwei Herzinfarkten „umsatteln“

Seither kann Horst G. nur mehr körperlich leichte Arbeiten leisten, er kann keine Überkopfarbeiten leisten, darf nicht in der Höhe arbeiten, wie z.B. auf Leitern, er darf sich nicht Hitze oder Kälte aussetzen oder einer Staubbelastung. Kurz: Seinem Beruf als Installateur konnte er keinesfalls mehr nachgehen. Also stellte er nach mehr als 40 Berufsjahren einen Pensionsantrag. Zuerst wurde jedoch geprüft, ob Horst G. nicht auch eine berufliche Umschulung auf Bürokaufmann oder Technischer Zeichner machen könnte. Dafür hätte er Umschulungsgeld bekommen. 

Die AK kämpfte für Herrn G. vor Gericht für seine Pension

Jedoch: Nach einer Umschulung wäre Horst G. fast 60 Jahre alt gewesen. Jobchancen? Gleich null. Die Arbeiterkammer kämpfte deshalb für Herrn G. vor Gericht für seine Pension. AK Pensionsexperte Alexander Debrito: „Der Richter sah die Sache genauso, wie die AK: In der Theorie derjenigen, die für einen strengen Zugang zur Pension sind, hätte Horst G. natürlich nach 40 Berufsjahren als Installateur ,einfach‘ umsatteln können. In der Praxis ist man aber ab 55 Jahren besonders mit gesundheitlichen Einschränkungen chancenlos am Arbeitsmarkt, solange kein Umdenken bei den Arbeitgebern stattfindet.“ Herr G. bekommt jetzt eine Pension von rund 2.000 Euro im Monat.

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