AK erkämpft Berufsunfähigkeitspension
Zuerst die Diagnose Darmkrebs, dann massive gesundheitliche Probleme nach einer OP und zuletzt die Arbeitslosigkeit durch den Konkurs der Firma.
Ein aktueller Fall aus der Abteilung Sozialversicherung der Arbeiterkammer Wien zeigt, wie wichtig die EU-Arbeitsbehörde ist: Erst wurde Herrn Ismael V. der Lohn vorenthalten, dann musste er ein Jahr um die Übernahme der Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall streiten. Denn es musste erst festgestellt werden, ob der Arbeitnehmer in Österreich, in der Slowakei oder in Portugal krankenversichert war.
AK Präsidentin Renate Anderl: „Die AK hat jetzt erreicht, dass die Versicherung bei der österreichischen Sozialversicherung anerkannt wird. Aber dazu hat es ein Jahr Verwaltungsverfahren gebraucht. Mit der EU-Arbeitsbehörde wäre das wesentlich schneller gegangen. Warum die Regierung die EU-Arbeitsbehörde ablehnt ist aus AK Sicht völlig unverständlich. Ich fordere, dass die Regierung alles tut, um die neue Behörde zu stärken und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Bis 6. Mai haben die Mitgliedstaaten Zeit, sich um den Sitz der Behörde zu bewerben. Österreichs Regierung hat leider bereits abgewinkt.
Vorgeschichte: Ab September 2016 arbeitete Herr Ismael V. als Schaler auf einer Wiener Baustelle in der Nähe des Hauptbahnhofs. Die Bedingungen waren hart, wie Ismael V. berichtet: „Zu fünft mussten wir in einer Unterkunft von nur 20 Quadratmetern leben.“ Ab November 2016 erhielt er zusammen mit 30 anderen Bauarbeitern keinen Lohn mehr. Ismael V. sagt: „Viele konnten sich nicht einmal mehr etwas zu essen leisten.“ Als er sich an einem Nagel verletzte, gab es nur einen kleinen Erste-Hilfe-Koffer auf der Baustelle. Herr Ismael V. musste ins Spital.
Dann die böse Überraschung: Herr V. bekam eine Zahlungsaufforderung über die Behandlungskosten von rund 300 Euro. Und das, obwohl er seines Wissens über die slowakische Entsendefirma in der Slowakei krankenversichert gewesen war. Doch die Firma in Bratislava war eine Scheinfirma, niemand hat je dort vor Ort gearbeitet. Die Arbeitnehmer wurden ausschließlich für Wien aufgenommen und hätten richtigerweise in Wien zur Sozialversicherung angemeldet werden müssen.
Die Krankenkasse ging dem Fall nach und bekam eine sogenannte A1-Bescheinigung von einer anderen Firma im gleichen Zeitraum und nicht aus der Slowakei, sondern aus Portugal! Diese A1-Bescheinigung wird von dem Land ausgestellt, in dem die Entsendefirma ihren Sitz hat als Nachweis dafür, dass der Arbeitnehmer dort sozialversichert ist und hat für die Sozialversicherung auch im Inland bindende Wirkung. Die slowakische Firma existierte laut dem hiesigen Firmenregister gar nicht.
Die AK hat jetzt erreicht, dass die Versicherung von Herrn V. bei der Wiener Gebietskrankenkasse zum Zeitpunkt des Unfalls anerkannt wurde. Herr V. muss die Behandlungskosten nun doch nicht selbst bezahlen. Mit der neuen EU-Arbeitsbehörde wäre diese Frage wesentlich schneller zu klären gewesen, statt in einem ein Jahr andauernden Verfahren.
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