Absonderungsbescheide: Es braucht Rechtssicherheit!
AK BeraterInnen berichten von rückwirkend stornierten Krankenständen und Druck, weiterzuarbeiten. AK Präsidentin Renate Anderl fordert: „Es braucht Rechtssicherheit!“. Zwei Fälle aus der AK Beratung zeigen die Problematik.
Fall 1
Nach einer positiven Testung eines Arbeitskollegen von Herrn A. galt er als Verdachtsfall: Nach einem Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 wurde er noch am gleichen Tag getestet, eine Woche später erneut. Dabei wurde ihm lediglich ein Informationsschreiben überreicht.
Erst nach zwei Wochen erhielt er die Testergebnisse. Was er allerdings nicht erhielt, war der sogenannte Absonderungsbescheid. Eigentlich hätte ab Feststellung des Corona Verdachts eine Anzeige durch den Arzt an die Gesundheitsbehörde und ein Absonderungsbescheid ergehen sollen. Der Arbeitgeber von Herrn A machte Druck, erst nach Intervention durch die AK wurde ein rückwirkender Absonderungsbescheid ausgestellt.
Fall 2
Frau N. ist seit August im Krankenstand und erhält Krankengeld von der ÖGK. Sie hat auch ein aufrechtes Dienstverhältnis. Aufgrund eines positiven Corona-Tests wurde sie für 10 Tage unter Quarantäne gestellt. Dies wurde ihr aber nur per Mail mitgeteilt. Einen Bescheid hat sie trotz mehrmaligen Nachfragens bis heute nicht erhalten.
Die ÖGK stornierte aufgrund der Quarantäne den Krankenstand, obwohl Frau N. weiterhin arbeitsunfähig war und stoppte das Krankengeld. Für die Entschädigungszahlung, die ihr gemäß Epidemiegesetz den Lebensunterhalt sichern soll, benötigt sie (bzw. ihr Arbeitgeber) aber den offiziellen Bescheid über die Quarantäne. Nun steht sie in der Zwischenzeit ohne Zahlung da.
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