AK Wien Wahl 2019: In Wien sind 730.000 Wahlberechtigte aufgerufen!
Von 20. März bis 2. April sind über 730.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Wien aufgerufen, ihre Interessenvertretung zu wählen, dies sind rund 50.000 mehr als 2014. Die Wahlberechtigten erhalten Anfang Februar eine schriftliche Verständigung an ihre Wohnsitzadresse, wie sie an der AK Wahl teilnehmen können. Mehr als die Hälfte der Wiener Wahlberechtigten kann direkt im Betrieb die Stimme abgeben. Die andere Hälfte kann per Briefwahl wählen.
Rund 730.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Wien bei der AK Wahl 2019 wahlberechtigt. Ob sie im Betrieb oder per Brief wählen, erfahren die ArbeitnehmerInnen Anfang Februar mittels einer schriftlichen Verständigung durch die Wahlbehörde. Mitte März bekommen BetriebswählerInnen die Verständigung über die genauen Wahlorte und Wahlzeiten in ihrem Betrieb, BriefwählerInnen erhalten die Wahlkarte:
Die Wahl im Betrieb
Wenn in einem Betrieb ein Wahllokal eingerichtet ist, können die ArbeitnehmerInnen an bestimmten Tagen direkt in ihrer Firma wählen. Wer im Betrieb wählt, erfährt per Information durch die Wahlbehörde die genaue Wahlzeit und den Wahlort im Betrieb. Wer zur Wahlzeit nicht im Betrieb anwesend ist, kann eine Wahlkarte beantragen.
Unter wien.arbeiterkammer.at/wahl ist ein Antrag bis spätestens 17. März möglich, persönlich im AK Wahlbüro kann man ebenfalls noch bis 17. März, 24:00 Uhr, einen Wahlkartenantrag stellen.
Die Briefwahl
Wenn im Betrieb kein Wahllokal eingerichtet ist, wählen die ArbeitnehmerInnen per Briefwahl. Ihre Wahlkarte bekommen sie automatisch Mitte März zugestellt. Sie können mit der Wahlkarte sofort ihre Stimme abgeben: Per Briefwahl oder im Wahlzeitraum persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale.
Service
Bei Fragen rund um die AK Wahl können sich WählerInnen an die Wahl-Hotline der AK Wien wenden, Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.30 Uhr, Tel. (01) 501 57. Anfragen können aber auch an die E-Mail-Adresse akwahl@akwien.at gerichtet werden.Die Arbeiterkammern erhalten für die Erstellung ihrer WählerInnen-Listen von den Sozialversicherungsträgern die Daten der AK-zugehörigen ArbeitnehmerInnen. Die Wählerliste wird fünf Wochen vor der Wahl an sechs Kalendertagen bei der Hauptwahlkommission und in den Zweigwahlkommissionen (in 17 Magistratischen Bezirksämtern) zur Einsicht aufgelegt. Hier können noch Einsprüche gemacht werden. In Wien wird die Wählerliste im Zeitraum 11. bis 16. Februar aufgelegt.
Kontakt
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Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer
Tel. : +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209
E-Mail: presse@akwien.at
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