Publikation
Frauen - Management - Report
Nach deutschem Vorbild gilt seit 1. Jänner 2018 auch in Österreich eine Quote von 30 %, die zu einem ausgewogeneren Geschlechterverhältnis in den Aufsichtsratsgremien großer und börsennotierter Unternehmen führen soll. Damit reiht sich Österreich in die Riege von mittlerweile zehn Ländern Europas ein, die der eklatanten Unterrepräsentanz von Frauen in der Unternehmensführung und -kontrolle der europäischen Wirtschaft mit verbindlichen Zielvorgaben begegnen. Das sogenannte „Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)“ gilt als wichtiges Instrument, um der ungleichen Verteilung von Führungspositionen nach Geschlecht entgegenzuwirken. Ausnahmen führen zwar dazu, dass wohl nur 70 bis 80 Unternehmen in die Pflicht genommen werden, dennoch kann es immerhin dort gelingen, die Mindestanforderungen an einen gleichberechtigten Auswahlprozess für Spitzenpositionen sicherzustellen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund entscheidend, dass die Aufsichtsratsbestellung sehr informell und unstrukturiert abläuft. Insbesondere für Frauen ist es schwierig, als Kandidatinnen wahrgenommen zu werden, zumal sie nur selten Teil der relevanten Netzwerke sind. Demzufolge enden Laufbahnen von Frauen zumeist in der zweiten oder dritten Führungsebene, während Männer dank der richtigen Beziehungen, ausgeprägter Präsenzkultur und hoher Sichtbarkeit vergleichsweise „geschmeidig“ an die Spitze gelangen.