Publikation
Arbeitsmarktöffnung
Seit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sind bereits sieben Jahre vergangen. Die Übergangsfristen, die auf Betreiben von Arbeiterkammer und ÖGB voll ausgeschöpft wurden, laufen daher am 30.4.2011 aus. Das bedeutet, dass StaatsbürgerInnen dieser acht Mitgliedstaaten ab 1.5.2011 volle Freizügigkeit
am Arbeitsmarkt genießen und für die Beschäftigung von diesen KollegInnen keine Beschäftigungsbewilligung mehr erforderlich ist. Damit können diese Personen genau wie zB deutsche Staatsangehörige ohne jede ausländerbeschäftigungsrechtliche Bewilligung in Österreich arbeiten.

Art der Publikation:
Broschüre
Datum/Jahr:
Mai 2011