Wege zur mitbestimmten Digitalisierung
Wie kann Mitbestimmung des Betriebsrates bzw. Mitgestaltung der Beschäftigten bei Digitalisierungsprozessen aussehen?
Die einzige Konstante in Unternehmen sind Veränderungen. Diese reichen von Umstrukturierungen, Auslagerungen, Fusionen, Rationalisierungsmaßnahmen, Einführung neuer digitaler Technologien bis hin zur Standortverlagerung und Schließung von Betrieben. Veränderungsmaßnahmen sind jedenfalls notwendig, wenn Unternehmen in einer Krise stecken bzw um rechtzeitig einer drohenden Krise gegenzusteuern. Chancen und Risiken von Veränderungsprozesses gilt es zu erkennen und aktiv auf Betriebs- und Aufsichtsratsebene mitzugestalten.
Umstrukturieren bedeutet, bestehende Strukturen zu verändern. So kann durch Outsourcing von Unternehmenstätigkeiten ein Unternehmen auf dem ersten Blick „schlanker“ werden und das Risiko auf einen Dritten verlagert werden oder durch die Fusion zweier Unternehmen eine neue, größere Einheit entstehen und Synergieeffekte genützt werden. Gemeinsam ist diesen Maßnahmen, dass sie oft auch gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigten, die Arbeitsbedingungen und den Betriebsrat haben.
Studie „Umstrukturierungen in Österreich“
Studie „Umstrukturierung in Krankenhäusern“
Die Einführung neuer digitaler Technologien stellt nicht nur ArbeitnehmerInnen und Unternehmen, sondern in weiterer Folge auch Betriebsräte und Aufsichtsräte vor gravierende Herausforderungen. Die Digitalisierung ist mittlerweile bei den meisten Unternehmen zu einer maßgeblichen Komponente der Unternehmensstrategie geworden und hat damit auch auf die Tagesordnungen der Aufsichtsratssitzungen Einzug gehalten. Viele Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung schlagen sich im Aufsichtsrat im Rahmen der der zustimmungspflichtige Geschäfte nieder. Die wohl wichtigste Herausforderung für Betriebsräte oder ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat ist es, die Mitbestimmung der Beschäftigten bei den diversen Digitalisierungsstrategien sicher zu stellen.
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