Bestbieter statt Billigstbieter auch bei Dienstleistungen
Mit dem vor kurzem beschlossenen Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und der Verschärfung des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes hat der Nationalrat ein wichtiges Zeichen für faire Arbeitsbedingungen gesetzt. Jetzt geht es darum, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an der nächsten Schraube im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping zu drehen. Bestbieter statt Billigstbieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Mit dem jetzt verpflichtenden Bestbieterprinzip für Aufträge ab einer Million Euro im Baubereich und allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen hat der Ministerrat einen wichtigen Schritt getan. Aber dabei darf es aus Sicht der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer nicht bleiben.
Bestbieter auch im Dienstleistungsbereich
Gerade bei Aufträgen im öffentlichen Verkehr wie beispielsweise bei Busverkehren gibt es seit geraumer Zeit einen harten Verdrängungswettbewerb, der viel zu oft auf Kosten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und seriöser Unternehmen ausgetragen wird. „Die verpflichtende Berücksichtigung von Sozialkriterien bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Nahverkehr, aber auch bei anderen öffentlichen Aufträgen, etwa im Gesundheitsbereich oder im Reinigungsgewerbe ist notwendig“, fordern AK Präsident Rudi Kaske und der stv. Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Roman Hebenstreit.
Konkret fordern AK und vida:
- Das Bestbieterprinzip verpflichtend für Bau und damit
verbundene Dienstleistungen ist ein erster wichtiger Schritt. Es muss auch so
schnell wie möglich für den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr
kommen. Eine europäische Verordnung zur öffentlichen Auftragsvergabe (1370/2007) sieht eine Sonderregelung des
Verkehrsbereichs und die möglichen Anwendung von Sozialkriterien längst vor. Das
Bestbieterprinzip sollte auch auf weitere Bereiche, etwa Gesundheit und
Reinigung ausgedehnt werden. AK und vida
fordern, dass Qualitäts- und Sozialkriterien im Vergaberecht verbindlich
verankert werden.
- Ein Personalübergang muss ermöglicht werden, auch wenn es sich
nicht um einen klassischen Betriebsübergang handelt. Wenn ein
Dienstleistungsanbieter einen Auftrag verliert, so muss der neue Auftraggeber
den bisherigen Beschäftigten ein Übernahmeangebot machen. Der ÖGB und die
Gewerkschaft vida fordern, dass dies im Vergaberecht verankert wird.
- Verstöße gegen Vergaben müssen mit hohen Vertragsstrafen
geahndet werden.
- Es muss einen Ausschluss von weiteren Vergaben geben, wenn
arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden.
- Vertragseinhaltung stärker prüfen: Nur mit mehr Kontrollen und
den dafür entsprechenden personellen Ressourcen können die neuen Gesetze auch
greifen. Dazu müssen Arbeitsinspektorat und Finanzpolizei mit entsprechenden
personellen Ressourcen ausgestattet werden. Aber auch die Auftraggeber der
öffentlichen Hand müssen mehr als bisher die Einhaltung der Auftragsbedingungen
prüfen und gegebenenfalls rasch und konsequent reagieren, wenn etwa vereinbarte
Sozialkriterien nicht eingehalten werden.
- Subunternehmerketten müssen auf zwei beschränkt werden.
Leiharbeitsfirmen müssen dabei
Subunternehmen gleichgestellt werden.
- Eine
Transparenzdatenbank muss öffentliche Aufträge mit sämtlichen gemeldeten
Subunternehmen offenlegen. Nur so kann die Generalunternehmerhaftung am Bau möglich
werden. Viele ArbeitnehmerInnen wissen oft nur wer ihr direkter Vorgesetzter
ist, kennen oft nicht das Unternehmen und schon gar nicht den
Generalunternehmer oder Auftraggeber. Deshalb braucht es eine Transparenzdatenbank,
aus der hervorgeht, wer welche Subunternehmer womit beauftragt.
Dabei muss für die öffentlichen Auftraggeber auch einsehbar sein, welche Unternehmen schon auffällig geworden sind und gegen sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Im Gegenzug müssen die öffentlichen Auftraggeber auch verpflichtet sein, nachzuschauen, wem sie einen Auftrag erteilen. Die Datenbank sollte im Wirtschaftsministerium geführt werden. AK und ÖGB müssen das Recht haben, diese Datenbank einzusehen. - Öffentliche Auftraggeber müssen die Kostenwahrheit von
Aufträgen systematisch prüfen, zunächst am Bau: Mit Lohn- und Sozialdumping
kalkulierte Angebote gewinnen derzeit viele Ausschreibungen, halten am Ende
aber ihren Kostenplan selten ein. Öffentliche Auftraggeber sollten künftig die
ursprünglich geplanten Auftragskosten und die tatsächlichen Auftragskosten an
die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) melden müssen. Die
SteuerzahlerInnen müssen Einblick in den Nutzen und die mit Ausschreibungen
verbundenen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten erhalten.
Artikel, die Sie auch interessieren könnten ...
AK Dividendenreport
Die Dividenden-Zahlungen klettern um 30 Prozent auf 2,3 Milliarden €. Ausgeschüttet wird teilweise auch bei Verlust oder mehr als der Gewinn ausmacht.