Standortentwicklung: Bürgerbeteiligung & schnelle Verfahren
Die Zivilgesellschaft darf nicht auf der Strecke bleiben. Die AK schlägt drei Punkte für schnellere Verfahren vor.
„Schnellere Genehmigungsverfahren für Großprojekte sind wichtig“, sagt AK Direktor Christoph Klein. „Aber die Zivilgesellschaft muss sinnvoll einbezogen werden. Das geht, wenn man nur will.“ Ein automatisches Weitergeben an die nächste Instanz bringt nicht automatisch eine Verfahrensverkürzung, so Klein. Außerdem wohin sollen die Verfahren weitergegeben werden, wenn sie bei der Landesregierung oder im Ministerium lange dauern? Sollen dann Gerichte entscheiden, die eigentlich nur kontrollieren sollten? Der AK Direktor rät der Regierung dringend, „den Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen und den Sozialpartnern zu suchen, wenn es um so wichtige Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes geht. Damit künftig über wichtige Infrastruktur-Projekte schneller entschieden wird, muss man an vielen Schrauben drehen.“
Die AK hat dazu drei konstruktive Vorschläge:
Abgestimmte Infrastrukturplanungen des Bundes
So fehlt seit Jahren eine verbindliche Planungskoordination zwischen dem Bund und den Ländern: Die sollte, abseits von konkreten Projekten, die Grundlinien der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik in Österreich für die nächsten Jahre festlegen und durch eine Umwelt-und Raumverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung legitimieren. „Bei uns wird jahrelang um die 3. Piste am Flughafen Schwechat gestritten. In der Schweiz gibt es längst einen Plan, der die gesamte Schweizer Luftfahrt für die nächsten 15-20 Jahre im Blick hat. Über Einzelprojekte, wie etwa neue Pisten, kann in diesem Rahmen schneller entschieden werden“, sagt Klein.
Überalterte Materien-Gesetze modernisieren
Die sogenannten „Materien-Gesetze“ wie das Eisenbahngesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesstraßengesetz oder das Starkstromwegegesetz müssen modernisiert und konkretisiert werden. Wenn verbindliche Vorgaben etwa zum Umweltschutz in diesen Gesetzen fehlen, muss für jede neue Stromtrasse alles neu verhandelt werden. Das ist ein Grund, warum das Verfahren um die 380KV-Leitung bei Salzburg schon neun Jahre dauert.
Das Luftfahrtgesetz, das die Grundlage für die Genehmigung der 3. Piste ist, stammt in den relevanten Teilen aus dem Jahr 1957. „Da wird auch jedem Laien klar, dass endlich zeitgemäße klare Richtlinien etwa zum Lärm- und Anrainerschutz formuliert werden müssen. Dann kann auch ein Genehmigungsverfahren schneller laufen“, so Klein.
Gute Personalausstattung für wichtige Verfahren
Außerdem fordert der AK Direktor, dass die Fachbehörden etwa in den Ländern, die einzelne Großprojekte betreuen, für diese Verfahren auch mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden. „Da geht es um zukunftsweisende Entscheidungen von großer Bedeutung für die Unternehmen und die Arbeitsplätze im Land. Dafür muss ausreichend gut geschultes Personal abgestellt werden“, so Klein.
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