Gentechnik-Urteil: Starkes Signal für Umwelt und KonsumentInnen
„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu neuen Pflanzenzuchttechniken in der Landwirtschaft ist ein starkes Signal für die Informationsrechte der Konsumentinnen und Konsumenten in Europa“, sagt AK Umwelt-Expertin Iris Strutzmann. Wenn für die neuen Zuchttechniken, wie jetzt vom Gericht bestätigt, die Gentechnikgesetzgebung gilt, wird es eine klare und verpflichtende Kennzeichnung dieser Produkte als Gentechnik-Produkte geben. „Die Konsumentinnen und Konsumenten können so entscheiden, ob sie Gentechnik auf dem Teller wollen oder nicht“, so Strutzmann. Außerdem wird es auch für die neuen Züchtungstechniken eine sogenannte Risikoabschätzung vor der Verwendung geben. „Damit können im Vorfeld mögliche Risiken für Umwelt und Menschen abgewogen werden und belastende Züchtungsvorhaben im Vorhinein abgelehnt werden“, sagt Strutzmann
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