Sozialversicherungs-Werte 2021
Mit 1.1.2021 gelten folgende Beträge:
Geringfügigkeitsgrenze
- € 475,86 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
- für die Sozialversicherung: 5.550,00 Euro brutto bzw. 185,00 Euro täglich.
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe 2021
- Seit 1.7.2018 wird das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners nicht mehr angerechnet!
Pensionen
Pensionserhöhung
Die Pensionen werden 2021 nicht generell mit dem Anpassungsfaktor von 1,015, sondern gestaffelt erhöht. Niedrigere Pensionen werden stärker erhöht.
So steigt das Gesamtpensionseinkommen:
- bis EUR 1.000,00 - 3,5 %
- von EUR 1.000,01 bis EUR 1.400 - linear absinkend von 3,5 % bis 1,5 %
- von EUR 1.400,01 bis EUR 2.333,00 - 1,5 %
- ab EUR 2.333,01 - einen Fixbetrag von EUR 35,00
Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge
Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf Invaliditätspension findet erst dann statt, wenn das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.260,60 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:
Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.
- 30% des Gesamteinkommens über € 1.260,60 bis € 1.890,97
- 40% des Gesamteinkommens über € 1.890,97 bis € 2.521,19
- 50% des Gesamteinkommens über € 2.521,19
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätze betragen ab 1.1.2021
Alters- und Invaliditätspensionen:
- für Alleinstehende € 1.000,48
- für Ehepaare € 1.578,36
- für Alleinstehende, die mindestens 30 Jahre Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, gibt es einen Pensions- beziehungsweise Ausgleichszulagenbonus von € 1.113,48.
- bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus € 1.339,99 für Alleinstehende und für Ehepaare € 1.808,73.
- Erhöhung für jedes Kind € 154,37.
Witwen- und Witwerpensionen:
€ 1.000,48
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 367,98
- für Vollwaisen € 552,53
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 653,91
- für Vollwaisen € 1.000,48
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
Pro Monat dürfen Sie € 475,86 brutto dazu verdienen.
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung
1.986,04 Euro
Beitragsgrundlage bei der Selbstversicherung von pflegenden Angehörige in der Pensionsversicherung
€ 1.986,04. Davon werden 1,78 % im Pensionskonto gutgeschrieben. Die Beiträge für die Pflegepersonen werden vom Bund getragen. Voraussetzungen sind die Pflege eines nahen Angehörigen und eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegeldstufe 3.
Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.265,40 pro Monat
Für vor dem 1.1.1955 Geborene gibt es Risikozuschläge, dh die Monate werden teurer, je später sie eingekauft werden.
Rezeptgebühr, E-Card & Co:
Rezeptgebühr
- 6,50 Euro
Service-Entgelt für die e-card
- 12,70 Euro pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
- 3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- grundsätzlicher Monatsbeitrag € 454,86.
- der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 63,44
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- pro Monat 67,18 Euro
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
- mindestens 37,00 Euro, bei Sehbehelfen 111,00 Euro
Kinderbetreuungsgeld & Co
Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unseren Ratgebern:
AK erklärt
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Pflegegeldstufen
Das Pflegegeld beträgt
- bei Stufe 1: € 162,50
- bei Stufe 2: € 299,60
- bei Stufe 3: € 466,80
- bei Stufe 4: € 700,10
- bei Stufe 5: € 951,00
- bei Stufe 6: € 1.327,90
- bei Stufe 7: € 1.745,10
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