AK- Bankenrechner - der offizielle Kontenvergleich
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Die AK testete Kryptowährungen in Sachen praktisches Handling und Spesen. Der AK Praxistest zeigt: Kryptowährungen können ein Minusgeschäft sein. Beim „Handel“ mit Bitcoin, Litcoin & Co hapert es an Transparenz, vor allem bei den Spesen. Die Transaktionen sind für KonsumentInnen nicht immer nachvollziehbar.
Die Anzahl der Kryptowährungen ist in den vergangenen zehn Jahren explodiert. Es gibt weltweit geschätzt rund 3.000 Kryptowährungen, die als Alternative zum staatlichen Zentralbankgeld (also etwa zum Euro, Dollar, Yen) – als Folge der Finanzkrise 2008 – geschaffen wurden. Sie werden als Tausch- und Zahlungsmittel angepriesen. Bitcoin & Co sollen auch als Veranlagungsmöglichkeit – als neue Geldanlage-Kategorie – attraktiv sein. AK Konsumentenschützer Christian Prantner resümiert: „Kryptowährungen sind nicht als gesetzliche Zahlungsmittel einzuordnen. Sie haben hochspekulativen Charakter und sind für Konsumenten keine seriöse Geldanlage-Klasse. Die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen ist auch nicht ganz klar.“ Für die AK gelten auf Online-Plattformen gekaufte Kryptowährungen als digitale Inhalte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz.
Die AK hat einen Praxistest durchgeführt und verschiedene Kryptowährungen mit verhältnismäßig kleinen Beträgen in Verkaufsstellen wie Post, Trafiken oder Stores, an Behebungsautomaten sowie auf fünf Online-Plattformen tatsächlich erworben und kurze Zeit danach wieder in Euro getauscht. Besonderes Augenmerk wurde auf das praktische Handling, die Transparenz und die Höhe von Spesen geworfen, die beim Kauf und Verkauf anfallen können. Für die Verwahrung von Kryptowährungen sind E-Wallets, also digitale Geldbörsen notwendig. Die AK hat zwei E-Wallets für den Praxistest benutzt – nicht klar war, welche Konditionen verrechnet wurden. Die Geschäftsbedingungen auf den Webseiten der Anbieter waren in Englisch, Informationen über Spesen nur allgemein gehalten.
Die AK hat bei den stationären Kaufstellen (Post, Trafik, Store, Behebungsautomaten) um 400 Euro Kryptowährungen (Bitcoin, Bitcoin Cash, Litcoin, Dash, Ethereum) gekauft. Auffallend: Bei den Behebungsautomaten waren schriftliche Transaktionsbelege (zum Beispiel per SMS, E-Mail oder als Ausdruck) nicht immer erhältlich, auf denen Kaufkurs und Spesen enthalten sind. Einige Automaten waren nicht in Betrieb. Nach dem Rücktausch – auch dafür fielen Verkaufsspesen an – in Euro blieben 315,52 Euro übrig. Zählt man zu diesem Betrag noch den nicht rücklösbaren Anteil der E-Wallet von 5,79 Euro hinzu (321,31 Euro), ergab sich ein Verlust von 78,69 Euro.
Bei den Online-Handelsplattformen wurden um 500 Euro Kryptowährungen gekauft (Litcoin, zwei Tranchen Bitcoin, Ethereum, Ripple). Auffallend: Bei international agierenden Plattformen sind Verträge in Englisch. Zudem können alleine die Zahlungsverkehrsspesen der überwiesenen Beträge bis zu 3,6 Prozent ausmachen. Davon blieben – nach dem Verkauf durch die AK TestkäuferInnen - 448,65 Euro übrig. Es ergab sich ein Verlust von 51,35 Euro. Das Gesamtergebnis ergab somit ein „Minus“ von 130,04 Euro, das sich aus Kursdifferenzen und Spesen erklären lässt.
AK Konsumentenschützer Christian Prantner resümiert: „Der Kauf und Verkauf der Kryptowährungen ist intransparent. Das liegt nicht nur an der Höhe der Spesen und der Spesenvielfalt, sondern auch daran, dass öfters unklar blieb, welche Kurse verrechnet und welche Spesen wirklich anfallen.“ Als Beispiel nennt Prantner die Transaktionsgebühren („transaction fee“), die dem “Schürfer“ (Miner) bezahlt werden, der mit Rechnerleistung die Kryptowährung erzeugt („schürft“). Diese waren zum Beispiel an einem Behebungsautomaten am Display, aber nicht am schriftlichen Transaktionsbeleg ausgewiesen. „Für Durchschnittskonsumenten ist es daher fast unmöglich, die höchst schwankenden Kurse von Kryptowährungen zu bewerten“, sagt der AK Konsumentenschützer.
Hier gibt es den gesamten Test zum Downloaden.
Praxistest Kryptowährungen (1,7 MB)
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