Oberster Gerichtshof erklärt Zahlscheingebühr für rechtswidrig
Die Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung von Rechnungen mittels Erlagschein oder der Erteilung eines Überweisungsauftrages im Onlinebanking ist unzulässig!
Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in einem Prozess gegen T Mobile, der vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums geführt wurde.
Schon seit 1.11.2009 verbietet das Zahlungsdienstegesetz die Verrechnung von Strafentgelten für die Bezahlung per Zahlschein bzw. für Online-Überweisungen. Trotzdem wurden diese Strafentgelte weiterhin von Unternehmen verrechnet.
Mit dem OGH-Urteil sollte die Sache nun ein für alle mal klar sein. Das Verbot der Verrechnung von Zusatzentgelten gilt übrigens auch für Versicherungsverträge, stellte der OGH klar.
Tipp
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