Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen

Viele Errungenschaften wie Urlaub und Weihnachtsgeld sind nicht gesetzlich garantiert, sondern von Gewerkschaften in Kollektivverträgen erkämpft.

Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge (KV).

Was ist ein Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit dem Arbeitgeber aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.

Ein Kollektivvertrag schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einer Branche. Er verhindert so, dass die Arbeitnehmer zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden können, schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.

Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort erfahren Sie auch, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis angewendet wird.

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