Einkaufen im Internet

Achtung beim Internet Shopping!

Internet Shopping ist schnell, bequem und lockt mit billigen Angeboten. Doch nicht alle Anbieter sind seriös, und nicht alle Angebote sind so toll, wie sie sich anhören. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt.

Bezahlen im Internet

Die Zahlungsform bestimmt im Web der Händler. Üblicherweise bevorzugt er Zahlung vor Lieferung. Denn wer zuerst leistet, trägt allein das Risiko des Unterbleibens der Gegenleistung. Der Händler kennt weder den Besteller noch dessen wirtschaftlichen Hintergrund. Aber auch der vorauszahlende Konsument kann sich des Leistungswillens seines Vertragspartners nicht sicher sein.

Risiko

Soll nun der Unternehmer das Risiko des Zahlungsausfalls tragen, oder der Konsument das Lieferrisiko? Da der Unternehmer mit dem Einsatz neuer Fernabsatztechnik Transaktionskosten spart, das Ausfallsrisiko versichern oder bei der Preisgestaltung einkalkulieren kann, ist ihm das Risiko aufzubürden. Die AK spricht sich daher für ein generelles Verbot von Vorauszahlungen bei Verbrauchergeschäften im Internet aus.

Händler lassen sich außerdem nur allzu gern Einzugsermächtigungen beim Kundenkonto einräumen oder verlangen die Preisgabe der Kreditkartendaten. In beiden Fällen können der Webanbieter und unberechtigte Dritte in betrügerischer Absicht bis zum Auffliegen des Mißbrauches ungehindert auf das Kundenkonto zugreifen.

Verschlüsselung

Verschlüsselung und elektronische Signatur sollte auch bei Verbraucherverträgen standardmäßig zur Sicherung der meist vom Webhändler vorgegebenen Kommunikationsstruktur eingesetzt werden. Die Anbieter sollten deutlich auf ihre Verschlüsselungspraxis hinweisen und auch Angaben zur Qualität ihrer Verschlüsselungsprogramms machen.

Ersatz im Schadensfall

Bei Zahlung mit Kreditkarte gelten die jeweiligen Kreditkartenbedingungen des Kartenemittenten. Auf neuartige Zahlungsrisiken im Internetverkehr gehen die Institute meist nicht näher ein. So sehen die Geschäftsbedingungen in der Regel nur vor, dass der Konsument bei unverschuldetem Verlust der Karte bis zur Sperrmeldung bis zu einem Betragshöchstgrenze haftet.

Darüber hinaus kann er Abbuchungen binnen 30 Tagen zwar beeinspruchen, das Kreditkarteninstitut hat sich jedoch in diesem Fall nur um Aufklärung zu bemühen. Bei Internetgeschäften bedarf es weder einer Kartenvorlage noch der Eingabe eines PIN Codes. Nicht der physische Verlust einer Karte ist gefährlich, sondern allein schon die Weitergabe der Kartennummer.

Mangelhafte Gesetzeslage

Für viele Verbraucherprobleme bietet die Fernabsatzrichtlinie leider überhaupt keine Lösung an. Mangels zwingender Bestimmungen können Webhändler in ihren Geschäftsbedingungen die Gefahr für Transportschäden oder den Verlust der Ware beim Transport auf Sie als Konsumenten überwälzen.

Achtung bei Fristen

Webhändler sehen vertraglich auch gerne vor, dass eine Willenserklärung dem Verbraucher bereits als zugegangen gilt, wenn die Nachricht am Server des Internetproviders abrufbar ist bzw. sich im persönlichen elektronischen Briefkasten befindet. Der Lauf wichtiger Fristen, etwa für den Rücktritt, wird damit in Gang gesetzt. Diese Klauseln sind eine Benachteiligung für den Konsumenten. Denn Hand auf' s Herz: Welcher private Internetnutzer leert seinen elektronischen Briefkasten wirklich täglich?

Grauzone

Im Internet fließen Information und kommerzielle Werbung ineinander. Das E-Commerce-Gesetz verpflichtet Anbieter allerdings dazu, Marketingbotschaften wie in anderen Medien auch zu kennzeichnen. Und wer online Gewinnspiele anpreist, muss auch die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich machen.

So erkennen Sie seriöse Anbieter:

  • Achten Sie, ob der Anbieter eine Adresse hat (Firmenname, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer, Firmenbuchnummer). Das ist vor allem für Reklamationen wichtig.
  • Schauen Sie, ob das Angebot genau beschrieben ist und ob zusätzlich zum Preis alle Zusatzkosten angeführt sind, wie etwa für den Versand, und ob technisch sichere Zahlungsformen angeboten werden (keine Vorauszahlung).
  • Verwendet der Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen? Dann müssen sie leicht zu finden, online abrufbar und zum Ausdrucken sein.
  • Bestellungen müssen vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt werden – eine fixe Lieferfrist sollte vereinbart sein.
  • Auf der Website muss auf ein siebentägiges, kostenloses Rücktrittsrecht vom Onlinevertrag hingewiesen sein (Achtung: es gibt Ausnahmefälle. Fragen Sie im Zweifelsfall die AK-Konsumentenschützer).
  • Der Anbieter veröffentlicht seine Grundsätze zum Datenschutz. Ideal: Der Onlineshop wurde geprüft und hat das E-Commerce-Gütezeichen "Euro-Label".

Sind Sie fit fürs Online-Shopping?

Testen Sie, ob Sie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden können! Die AK Simulation gibt Ihnen dabei auch wichtige Tipps: Zum Probekauf!

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