Wenn's kalt ist bei der Arbeit ...
So warm muss es am Arbeitsplatz sein
Im Winter müssen die Temperaturen am Arbeitsplatz bei geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25° C, bei normaler körperlichen Belastung zwischen 18 und 24° C liegen und bei hoher körperlichen Belastung mindestens 12° C betragen.
Tipp
Der Chef muss heizen
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet die Arbeitsräume zu beheizen. Die Heizung muss so erfolgen, dass schon bei Arbeitsbeginn (z. B. auch am Montag nach einem Wochenende) zumindest der untere Wert erreicht ist.
Was im Freien gilt
An Verkaufsständen im Freien, die organisatorisch und räumlich im Zusammenhang mit Verkaufsläden oder sonstigen Betriebs-gebäuden stehen, dürfen ArbeitnehmerInnen nur beschäftigt werden, wenn die Außentemperatur am Verkaufsstand mehr als +16° C beträgt.
Tipps: Das hilft, wenn es kalt ist- Beheizte Aufenthaltsräume: Bei tiefen Temperaturen kann es erforderlich sein, den Beschäftigten jederzeit die Gelegenheit zu geben, die Arbeit zu unterbrechen und zum Aufwärmen einen beheizten Arbeitsplatz oder Aufenthaltsraum aufzusuchen.
Für Bauarbeiter gibt es dabei die ausdrückliche Bestimmung, dass die Aufenthaltsräume gegen Witterungseinflüsse Schutz bieten müssen und während der kalten Jahreszeit so beheizt werden müssen, dass eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreicht wird. Außerdem muss die ins Freie führende Tür des Aufenthaltsraumes mit einem Windfang ausgestattet sein. - Heiße Getränke: Auch das Bereitstellen heißer Getränke ist eine durchaus sinnvolle ergänzende Maßnahme.
- Wetter- bzw. Kälteschutzkleidung: Der Arbeitgeber muss auf seine Kosten für alle Arbeitnehmer, die in der kalten Jahres-zeit im Freien arbeiten, eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Wetter- bzw. Kälteschutzkleidung) zur Verfügung stellen. All diese Kleidungsstücke (Jacken, Schuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz) sind kostenlos zu erneuern oder auszutauschen, wenn durch sie der Schutz-zweck nicht mehr erfüllt wird.
