Studienberechtigungsprüfung
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Um ein Studium zu beginnen, ist nicht unbedingt die Matura oder die Berufsreifeprüfung notwendig: Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtung, die sie selbst auswählen, die an einer Universität oder Fachhochschule angeboten werden, an der Sie Studieren wollen.
Darüber hinaus gibt es die Studienberechtigungsprüfung für pädagogische Hochschulen und für Kollegs . Sie gilt auch als Ersatz der Matura für die PharmareferentInnenprüfung und das Psychotherapeutische Propädeutikum.
Zulassung
Die erste wichtige Entscheidung betrifft die Auswahl der angestrebten Ausbildung und die Einrichtung bei der Sie diese absolvieren wollen (z.B. Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien oder Medizin an der Med-Uni Graz). Sie müssen bei der künftigen Ausbildungsstelle einen Antrag stellen.
Voraussetzung:
Für Universitäten gilt seit 01.10.2010:
- Mindestalter 20 Jahre
- studienbezogene Vorbildung (ist keine Vorbildung vorhanden, so müssen zusätzliche Prüfungen nachgeholt werden)
- EWR-Staatsbürgerschaft
- Mindestalter 22 Jahre oder
- Mindestalter 20 Jahre, wenn eine Lehre oder berufsbildende Schule absolviert wurde (z:B. Handelsschule) und durch einen weiteren Lehrgang (z.B. Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung) man auf insgesamt vier Bildungsjahre kommt
Für Fachhochschulen gilt:
es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Studienberechtigungsprüfungen, meist wird eine verwandte universitäre SBP vorgeschrieben. Für BewerberInnen mit einschlägiger Vorbildung können Prüfungsteile entfallen.
So funktioniert die Studienberechtigungsprüfung (SBP)
Jede Studienberechtigung erlangt man durch fünf Einzelprüfungen.
- (Deutscher) Aufsatz zu einem allgemeinen Thema
- 2 bis 3 Pflichtfächer (unterschiedlich je nach angestrebtem Studium)
- die restlichen (1-2) Prüfungen sind Wahlfächer und beinhalten meistens ausgewählte Kapitel des künftigen Studiums.
Vorbereitungslehrgänge gibt es bei Erwachsenenbildungseinrichtungen und vereinzelt auch an den Universitäten. Man kann sich aber auch im Selbststudium vorbereiten und dann die Prüfungen an der Hochschule (Uni, Akademie, Kolleg) ablegen.Jede Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Nähere Auskünfte und Beratung- Volkshochschule Margareten, 2. Bildungsweg Polycollege, Tel. 01 54666-200
- Volkshochschule Ottakring, 2. Bildungsweg, Tel. 01 492 09 96
- Volkshochschule Floridsdorf, 2. Bildungsweg, Tel. 01 272 43 53
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