Studienberechtigungsprüfung

Um ein Studium zu beginnen, ist nicht unbedingt die normale Matura notwendig: Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtung, die Sie selbst auswählen. Sie können unter allen Studienrichtugnen auswählen, die an der Universität angeboten werden, an der Sie studieren wollen. Die Studienberechtigungsprüfung ist keine vollwertige Matura, sondern vor allem für Berufstätige gedacht, die sich weiterbilden wollen.

So funktioniert die Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt die Reifeprüfung samt Zusatzprüfungen als Zulassungsvoraussetzung des betreffenden Universitätsstudiums. Sie besteht in der Regel aus 5 Prüfungsteilen (Pflichtfächer und Wahlfächer). Die Pflichtfächer sind für die jeweilig anschließend angestrebte Ausbildung vorgegeben.

Antragstellung

Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung muss ein schriftliches Ansuchen bei der Bildungseinrichtung, bei der die anschließende Ausbildung absolviert werden soll, gestellt werden.

Wer kann die Prüfung ablegen?

Das Mindestalter für die BewerberInnen beträgt 22 Jahre. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Prüfung schon mit 20 Jahren zu absolvieren. Dazu brauchen BewerberInnen beispielsweise die Lehrabschlussprüfung, den Abschluss einer österreichischen berufsbildenden mittleren Schule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Weitere Vorraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EWR-Staatsbürgerschaft.

Zudem brauchen BewerberInnen eine gewisse Vorbildung für das gewünschte Studium, entweder beruflich oder außerberuflich. Ist diese Vorbildung nicht vorhanden, können BewerberInnen stattdessen ein oder zwei zusätzliche Prüfungen machen. Es darf auch kein erfolgloser Versuch einer Ablegung der SBP vorliegen.

Finanzielle Unterstützung

Für die SBP, die bereits als Teil eines Studiums angesehen wird, kann grundsätzlich staatliche Studienbeihilfe gewährt werden, die bei der Studienbeihilfebehörde beantragt werden kann. Teil-Kurskostenförderung sind möglich (in Wien z.B. Bildungskonto des WAFF).

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.