Die Berufsreifeprüfung
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Wer eine Lehre absolviert hat, aber noch keine Matura hat, kann diese nachholen: Die Berufsreifeprüfung ist eine vollwertige Matura. Sie berechtigt zum Zugang zu Universität, Fachhochschule und Kolleg, und sie wird beim Bund als B-wertig anerkannt.
Anders als bei der Studienberechtigungsprüfung muss man sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet festlegen: Alle Studienrichtungen stehen den AbsolventInnen der Berufsreifeprüfung offen.
Wer kann die Prüfung machen?
Personen, die
- eine Lehre oder eine mindestens dreijährige mittlere Schule,
- die Krankenpflegeschule oder
- eine Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
- oder die Facharbeiterprüfung im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Berufausbildungsgesetzes
erfolgreich abgeschlossen haben, können die Berufsreifeprüfung ablegen. Neuerdings auch Beamte in bestimmten Verwendungsgruppen, und wer den dritten Jahrgang einer Berufsbildenden Höheren Schule erfolgreich absolviert und bereits drei Jahre Berufserfahrung hat.
Die Berufreifeprüfung wird allgemein als normale Matura anerkannt. Drei von vier Teilprüfungen können schon vor Abschluss der Ausbildung, die letzte Teilprüfung nicht vor dem 19. Lebensjahr absolviert werden.
Vorbereitungskurse
Vorbereitungskurse werden unter anderem von Berufsförderungsinstitut, Volkshochschule und WIFI angeboten. Bis zum Abschluss dauert es je nach Vorkenntnissen vier bis fünf Semester. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B.: Sprachzertifikate, [Werk]Meisterprüfung) können als Teilprüfungen angerechnet werden.
Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Teilprüfungen:- Deutsch
- Mathematik
- Lebende Fremdsprache
- und einen Fachbereich.
Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur Berufsreifeprüfung gestellt werden. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können in allen anerkannten Vorbereitungslehrgängen (VHS, bfi, WIFI etc.) abgelegt werden.
Die Prüfungen sind wie bei einer normalen Matura teils mündlich und teils schriftlich. Sie können alle gemeinsam oder zeitlich getrennt abgelegt werden. Die Prüfungstermine werden vom Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Beaufsichtigung abgelegt, die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt.
Benotung
Die Prüfungskommission beurteilt die schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungen. Bei der Benotung wird neben dem Erreichen der Lehr- und Bildungsaufgaben sowie der Lernziele auch auf Eigenständigkeit im Denken und auf die Anwendung der gelernten Inhalte auf neue Problemstellungen großer Wert gelegt.
Nach Ablegung aller Prüfungen wird ein Gesamtzeugnis über die Berufsreifeprüfung ausgestellt, in dem die Benotung der Teilprüfungen und die Themenstellung der Fachbereichsarbeit angeführt werden.
Nach der kürzlich erfolgten Novelle (2008) muss in Deutsch jetzt auch mündlich angetreten werden. Die Fachbereichsprüfung kann ab nun auch als Projektarbeit absolviert werden (dann erspart man sich die mündliche Deutschprüfung).
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