Zukunft der Handelspolitik

Die AK hat im Zuge der öffentlichen Konsultationen (Frist 28. Juli 2010) auf verschiedene Themenkomplexe zur Handelspolitik teilgenommen. Ihre wichtigsten Positionen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die AK zieht multilaterale WTO-Verhandlungen den gegenwärtig geführten bilateralen Freihandelsverhandlungen (FHA) der EU vor. Sie fordert Politikkohärenz in der Handelspolitik ein, bei der die Einhaltung internationaler Vereinbarungen insbesondere im Hinblick auf Menschen- und Arbeitsrechte eine zentrale Rolle spielen muss.

Außenhandelsbeitrag gerechter verteilen

Grundsätzlich sind bei Liberalisierungen Umverteilungs-Mechanismen erforderlich, damit der Außenhandelsbeitrag – weltweit, aber auch innerhalb der EU – gerechter verteilt wird. Der Stellenwert von Umwelt- und Sozialnormen in der aktuellen bilateralen Handelsstrategie der EU wird begrüßt, die vorgesehenen Nachhaltigkeitskapitel sind jedoch mit effektiven Durchsetzungsmechanismen zu versehen.

Weitere Prioritäten bzw offensive Interessen der AK bilden die Verbesserung des Marktzuganges für umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen in allen Handelsverträgen. Nachhaltigkeits-Prüfungen sollten alle relevanten Aspekte der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Abkommen berücksichtigen. Die defensiven Interessen der ArbeitnehmerInnen beziehen sich insbesondere auf Dienstleistungen des öffentlichen Interesses und die Personenfreizügigkeit (mode 4). Dies bedeutet, dass öffentliche Dienstleistungen verbindlich aus bilateralen Verhandlungen ausgenommen werden müssen.

EU-Nachbarschaftspolitik stärken

Zudem ist die Liberalisierung der ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit (mode 4) über das GATS-Niveau bzw CARIFORUM-Abkommen hinaus generell auszuschließen. Bei Verhandlungen mit Entwicklungsländern sollte die EU grundsätzlich auf Reziprozität verzichten und ihre Forderungen am Entwicklungsstand dieser Länder orientieren. In Bezug auf die geographische Auswahl der Handelspartner unterstützt die AK eine Stärkung der EU-Nachbarschaftspolitik.

Die AK fordert, dass zur Bekämpfung von Sozialdumping zukünftig die Missachtung der Mindestarbeits-Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einen Tatbestand für die Anwendung von Antidumping- und sonstigen Schutzmaßnahmen bilden. Dies gilt im besonderen Maße für Sonderwirtschaftszonen, wo oft nationales Arbeitsrecht außer Kraft gesetzt und nicht einmal globale Mindestarbeitsstandards eingehalten werden.

Sozialfonds ausreichend dotieren

Bei den flankierenden Instrumenten der EU, die der Abfederung globalisierungsbedingter Anpassungen dienen sollen, ist beim Europäischen Sozialfonds darauf zu achten, dass er in allen Ländern zum Einsatz kommen kann, ausreichend dotiert wird und Budgetmittel nach zukunftsträchtigen Kriterien verteilt werden. Durch den erweiterten Anwendungsbereich des Europäischen Globlalisierungsfonds als Kriseninstrument mit erleichterten Förderkonditionen wird er nicht nur der aktuellen globalen Wirtschaftskrise besser gerecht, seine Adaptierung entspricht auch der österreichischen Wirtschaftsstruktur wesentlich besser. Die Anpassungen sollte daher dauerhaft beibehalten werden.

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