Zollpräferenzsystem der EU
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Die EU fördert im Rahmen ihres bestehenden Allgemeinen Zollpräferenzsystems an Entwicklungsländer die Einhaltung bestimmter Menschenrechts- und Umweltkonventionen sowie der Kernarbeitsnormen. Mit diesem Anreizsystem erhalten ausgewählte Entwicklungsländer für über 7.000 Produkte Zollfreiheit.
Die EU-Mitgliedstaaten zögern allerdings diese Präferenzen zu entziehen, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden – wie das Beispiel der systematischen Verletzung von Gewerkschaftsrechten in Weißrussland gezeigt hat.
Erst nach jahrelangen Diskussionen zwischen den EU-Ländern wurden die Begünstigungen schließlich doch zurückgenommen. Gute Handelsbeziehungen werden eben oft der Einhaltung von Arbeitsrechten vorgezogen.
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