Bausparkassen vertuschen Kontospesen in der Werbung
-
|
Mehr
Kontoführungsspesen werden unterschlagen
Weniger, als vorgerechnet bleibt unterm Strich vom Bausparer übrig. Denn: Die Bausparkassen unterschlagen die jährlichen Kontoführungsgebühren in den Berechnungsbeispielen ihrer Werbefolder. Konkret bedeutet das für Konsumenten: Die vorgerechneten Auszahlungsbeträge sind um bis zu rund 38 Euro zu hoch angesetzt. Überdies sind mitunter die Zinsannahmen zu gut.
Das zeigt eine AK Analyse der Werbefolder der vier Bausparkassen. „Die Kontospesen müssen in den Berechnungsmodellen berücksichtigt werden“, sagt AK Konsumentenschützer Christian Prantner. „Es wäre auch mehr als fair, die Spesen pro Laufzeitjahr und nicht pro Kalenderjahr zur verrechnen, damit Konsumenten nicht wieder draufzahlen.“
Auszahlungsbeträge zu hoch angesetzt
Bausparen ist beliebt, derzeit haben über fünf Millionen Österreicher einen Bausparvertrag. Ein AK Test zeigt: Die verrechneten Kontoführungsgebühren (Normaltarif) der Bausparkassen (ABV, Raiffeisen Bausparkasse, S-Bausparkasse, Wüstenrot) machen 4,71 bis 6,36 Euro im Jahr aus. Aber keine der geprüften Bausparkassen hat die Kontospesen in den Berechnungsbeispielen ihrer Werbefolder berücksichtigt.
Das heißt: Die vorgerechneten Auszahlungsbeträge sind um rund 28 bis 38 Euro zu hoch angesetzt. Nur eine Bausparkasse (Wüstenrot) schreibt die Höhe der Kontoführungsgebühr in den Werbeprospekt.
7 x Kontospesen kassiert
Die AK kritisiert auch, dass die Kontospesen meist siebenmal abkassiert werden, obwohl die Laufzeit nur sechs Jahre beträgt. Der Grund dafür: Es wird jedes angefangene Jahr voll berücksichtigt – es geht also nach dem Kalenderjahr, nicht nach dem Laufzeitjahr.
Kontospesen gut im Fließtext versteckt
Die Kontospesen finden sich in den Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen häufig im Fließtext und sind kaum hervorgehoben. Häufig gibt es Verweise auf andere Paragrafen, was nicht gerade lesefreundlich ist. So sind zum Beispiel der Verrechnungszeitpunkt und die Höhe der anfallenden Spesen auf mehrere Stellen verteilt, wofür es keinen triftigen Grund gibt. Wünschenswert wäre, die Spesen für jeden Tarif gesondert anzuführen und deutlich hervorzuheben, etwa durch Überschriften.
Zu optimistische Zinsannahmen
Was der AK weiters sauer aufstößt: viel zu optimistische Zinsannahmen. Zwei Bausparkassen (Raiffeisen Bausparkasse, S-Bausparkasse) rechnen in ihren Berechnungsmodellen werbewirksam mit zu guten Zinssätzen. Die Modellrechnungen werden mit einem zu hohen Einstiegszinssatz durchgerechnet.
Laut Gesetz müssen die Bausparkassen in den Effektivzinssatz die Kontoführungsgebühr miteinrechnen. Seriös vergleichen ist trotzdem nicht möglich, da die vier Bausparkassen sehr unterschiedliche künftige Zinssätze annehmen.
Tipp
Darauf sollten Sie bei einem Bausparvertrag achten:
1. Vergleichen einfacher gemacht: Verlangen Sie von Ihrem Bausparberater mehrere Berechnungs-Varianten. Schauen Sie darauf, dass sämtliche Spesen enthalten sind und mit angebotenen Zinsober- und Zinsuntergrenzen gerechnet wird.
2. Zinssatz hinterfragen: Informieren Sie sich genau über den angebotenen Zinssatz, beispielsweise wie lange er gültig ist, wie sich die sogenannte Zinsgleitklausel in nächster Zeit auswirkt.
3. Achtung bei Kontoführungsgebühren: Die Kontoführungs-Gebühr wird schon im ersten Jahr fällig – egal, ob Sie im Jänner oder erst im Dezember den Vertrag abgeschlossen haben. Schließen Sie den Vertrag erst im zweiten Halbjahr ab, zahlt es sich aus, mit der Bausparkasse die Gebühr für dieses „Rumpfjahr“ zu verhandeln.
4. Vergleichen bringts: Der
-
|
Mehr

