Klauseln in Arbeitsverträgen
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Klauseln vermeiden
In Arbeitsverträgen gibt es oft Klauseln, die sich bei näherer Betrachtung als ungünstig herausstellen: Oft gibt es Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungskosten oder Konkurrenzklauseln. Diese Klauseln sind zwar für Arbeitnehmer ungünstig, sie sind aber trotzdem erlaubt.
Versuchen Sie daher unbedingt derartige Vereinbarungen zu streichen. Stimmen Sie derartigen Vereinbarungen auch mündlich nicht zu!
Schriftliche Arbeitsverträge werden in der Praxis vom Arbeitgeber formuliert und den ArbeitnehmerInnen nur zur Unterschrift vorgelegt. Aus diesem Grunde ist es wichtig, den Vertrag genau durchzulesen und sich Bedenkzeit zu nehmen, falls einzelne Regelungen unklar sind. Sie können sich bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft beraten lassen.
Beispiele von Vertragspunkten, auf die Sie achten sollten
Rechtswidrig ist:
- die Vereinbarung einer Probezeit, die über das gesetzliche oder kollektivvertragliche Ausmaß hinausgeht
- die Vereinbarung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse hintereinander, ohne sachliche Rechtfertigung (Kettenarbeitsvertrag)
- die Vereinbarung einer unterkollektivvertraglichen Bezahlung
- die Vereinbarung eines geringeren Urlaubsausmaßes als 30 Werktage (5 Wochen)
- die Abgeltung von Überstunden 1 : 1 (bei Geltung des Arbeitszeitgesetzes)
- die Vereinbarung der jederzeitigen Versetzbarkeit sowohl hinsichtlich der Arbeitsverwendung als auch des Arbeitsortes
- die Vereinbarung der Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten (bei Angestellten)
- die Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel. Das ist die Verpflichtung, bis zu einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Geschäftszweig des Arbeitgebers nicht tätig zu sein
- die Vereinbarung einer Konventionalstrafe
- die Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten
- die Vereinbarung, dass Mehrarbeit, die bis zur Höhe der vereinbarten Überzahlung anfällt, nicht separat abgegolten wird
Information vor Unterschriftsleistung ist wichtig!
Viele Arbeitnehmer unterschreiben Arbeitsverträge zu leichtfertig. Nachher kommt sehr oft ein böses Erwachen und es gehen Ansprüche verloren, die ohne entsprechende Vereinbarung möglicherweise durchgesetzt hätten werden können.
Wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag während der Probezeit vorgelegt, der sehr viele Einschränkungen enthält, müssen Sie überlegen, ob es sinnvoll ist, diese in Kauf zu nehmen.
Eine andere Möglichkeit ist, den Arbeitsvertrag nicht zu unterschreiben, doch damit gehen Sie das Risiko ein, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird.
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