AK Studie: Jedes zweite Unternehmen verstößt gegen Vorschriften zur Bilanzveröffentlichung

„Jedes zweite Unternehmen ignoriert die Vorschriften in Sachen Transparenz. Diese undurchsichtige Praxis gefährdet die fairen Wirtschaftsverhältnisse“, sagt AK Betriebs-wirtschaftsexperte Heinz Leitsmüller.

Oft erst um Jahre verspätet veröffentlicht

Eine neue AK Untersuchung zeigt, dass Firmenbilanzen oft erst um Jahre verspätet veröffentlicht werden. 23 Prozent haben die letzte Bilanz gar nicht offen gelegt, bei weiteren 25 Prozent wurde der Jahresabschluss nicht in den vorgeschriebenen neun Monaten veröffentlicht. Solche Bilanzen sind wertlos, sie sagen nichts mehr über die aktuelle Liquidität des Unternehmens aus. Kunden, Gläubiger und Beschäftigte werden so über die tatsächliche wirtschaftliche Lage im Dunkeln gelassen. Die AK sieht die Firmenbuchgerichte gefordert, härter durchzugreifen und die gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.

Die Praxis bei der Bilanzveröffentlichung von 270 Kapital-gesellschaften hat die Arbeiterkammer mit Stichtag 22. Jänner 2008 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis zeigt große Mängel: Jedes zweite Unternehmen verstößt gegen die Vorschrift, den Jahres-abschluss innerhalb von neun Monaten zu veröffentlichen. Die im Juli 2006 verschärften Strafen für das Vergehen (in der Höhe von 3600 bis zu 21.600 Euro bei großen Kapitalgesellschaften und wieder-holter Verletzung) haben bis dato nicht zu mehr Transparenz geführt. Die AK sieht nun die zuständigen Firmenbuchgerichte gefordert, härter durchzugreifen und so, wie es das Gesetz vorsieht, entsprechende Sanktionen zu verhängen.

Weitere Verschlechterung droht

Eine weitere Verschlechterung bei der Unternehmenstransparenz droht durch die geplante Novelle des Unternehmensgesetzbuches, die noch heuer in Kraft treten soll. Demnach sollen die Schwellen-werte, die kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften voneinander abgrenzen, in Zukunft um mehr als 30 Prozent angehoben werden. Das bedeutet: Hunderte große Unternehmen werden zu mittleren und mittlere zu kleinen. Der Haken an der Sache: Kleine Unternehmen müssen nur in eingeschränktem Maß ihre Daten veröffentlichen – etwa müssen sie keine Gewinn- und Verlustrechnung offen legen. Auch der für die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortliche Wirtschaftsprüfer fällt bei kleinen Kapitalgesellschaften weg.

Begründet wird die Anhebung der Schwellenwerte damit, dass dadurch Kosten für die Unternehmen gespart werden könnten. Das ist für die AK nicht nachvollziehbar, da im Rahmen der Buch-führungspflicht und der Steuererklärung ohnehin alle einer veröffentlichten Bilanz zu Grunde liegenden Daten ausgearbeitet werden müssen. „Die Verlierer der reduzierten Information sind Gläubiger, Kunden und Beschäftigte“, kritisiert die AK und fordert, dass die Schwellenwerte zur Abgrenzung um nicht mehr als zehn Prozent erhöht werden.

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