Unterstützung für Familien
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Erwerbsbeteiligung von Frauen
Österreich gibt im internationalen Vergleich einen überdurch-schnittlich hohen Anteil der Wirtschaftsleistung für Familien-Leistungen aus. Dennoch konnte weder eine Stabilisierung oder Steigerung der Fertilität noch das Ziel einer Gleichstellung im erforderlichen Umfang erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund geht die Studie der Frage nach, welche Auswirkungen unterschiedliche Ansätze der Familienförderung auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen und auf die materielle Situation von Familien haben können. Dazu werden nationale und inter-nationale Analysen für die österreichische Situation strukturiert aufbereitet und mögliche Effekte alternativer Strategien aufgezeigt.
Familienpaket evaluiert
Davon ausgehend werden die unmittelbaren Konsequenzen verschiedener Maßnahmen zur Familienförderung für die öffentlichen Haushalte abgeschätzt und das "Familienpaket", als Element der Steuerreform 2009, evaluiert.
Die Reformoptionen für das österreichische System der Familienförderung, welche die Studie abschließend skizziert, umfassen im Bereich der Geldleistungen insbesondere die Abschaffung des Alleinverdiener-Absetzbetrags für kinderlose Familien sowie die Einführung eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes mit einer relativ geringen Bezugsdauer, einer Mindestinanspruchnahme durch den zweiten Elternteil sowie einer Auszahlungsobergrenze.
Da eine quantitativ und qualitativ ausreichende Betreuungs-Infrastruktur grundlegende Voraussetzung für die
Steigerung und Sicherung der Frauenerwerbsbeteiligung ist, sind die jüngsten Schritte zu ihrem Ausbau zu begrüßen. Über die geplanten Investitionen hinaus wären aber weitere Ressourcen in diesen Bereich zu lenken.
Betreuungseinrichtungen im Betrieb steuerlich fördern
Schließlich soll in den Instrumenten-Katalog der Vereinbarkeitspolitik neben dem Engagement der öffentlichen Hand sowie Instrumenten, die an der Ebene der privaten Haushalte ansetzen (etwa steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten), auch die betriebliche Ebene einbezogen werden, etwa durch eine höhere steuerliche Förderung betrieblicher Betreuungseinrichtungen.
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