Unseriöse Nebenjobs

Heimarbeit, Verkaufspartys & Co: Das verbirgt sich hinter unseriösen Nebenverdienst-Inseraten.

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Beispiel Heimarbeit:

Heim-Nebenverdienst! Kugelschreiber zusammen bauen, Bastelarbeiten!

In solchen Fällen muss meist eine „Informationsbroschüre“ gekauft werden. In dieser Broschüre sind verschiedene
Einkommensmöglichkeiten beschrieben. Möchte man Detailinformationen über die angeführten Jobmöglichkeiten, müssen wiederum Infobroschüren angefordert werden, die dann zwischen 10 und 50 Euro kosten. Weitere Informationen per Telefon kosten natürlich auch (es werden Mehrwertnummern angegeben!).

Einen Job bekommt man nicht. Man muss nur für wertlose Informationen viel Geld bezahlen oder man wird dazu angestiftet, diese Info-Broschüren selbst zu verkaufen
(Bei dieser Art von Tätigkeit handelt es sich um Betrug).

Beispiel: Strukturvertriebe

„Wir zeigen motivierten, selbstbewussten und fleißigen Personen die mit Ihrem aktuellen Leben unzufrieden sind und eine neue Chance suchen, eine neue Möglichkeit, mit 5 –10 Stunden wöchentlicher Arbeit 500 bis 800 Euro nebenher zu verdienen.“

oder
„Starten Sie mit unserem EU-weit erfolgreichen Internetkonzept in die finanzielle Freiheit http://www...“

Bei solchen Inseraten handelt es sich in der Regel um Direkt- oder Strukturvertriebe. Bestimmte Produkt (Kosmetik, Geschirr, Nahrungsergänzungsmittel etc.) sollen bei Partys, Werbeveranstaltungen oder in Wohnungen verkauft werden.

Wenn Sie mitmachen, werden Sie selbständiger Berater, Vermittler und/oder Verkäufer zugleich. Das bedeutet, dass Sie eine Gewerbeberechtigung brauchen. Die Anmeldung beim zuständigen Bezirksmagistrat ist verbunden mit einer Verwaltungsabgabe. Des weiteren müssen Sie Mitglied der Wirtschaftskammer werden und die Wirtschaftskammerumlage
bezahlen.

Ab einem jährlichen Einkommen von mehr als 730 Euro zahlen Sie Einkommensteuer. Ab einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr zahlen Sie Umsatzsteuer. Auf all diese Auflagen und Kosten weisen die Anbieter meist nicht hin und diese werden daher leicht übersehen.

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Wann sollten die Alarmglocken läuten?

Vorsicht ist geboten wenn
  • Anzeigen besonders verlockend klingen (Warum sollte jemand sehr viel Geld für leichte Tätigkeiten oder 3- Stunden-Jobs bezahlen?)

  • Tätigkeiten undurchsichtig sind oder gar nicht beschrieben werden.

  • Sie aufgefordert werden, eine 0900-Telefonnummer anzurufen (alle 0900-Nummern sind kostenpflichtige Mehrwertnummern).

  • für nähere Informationen ein persönliches Gespräch notwendig ist. Fragen Sie bereits telefonisch konkret nach der Produktfirma.

  • im Voraus Geld für Waren, Geräte, einen Lehrgang oder für Informationen bezahlt werden soll. (Sie sollten nie für eine nähere Jobbeschreibung bzw. für dafür notwendiges Material bezahlen müssen.)

  • Sie für die Jobausübung Seminare besuchen müssen, für die Sie selbst bezahlen sollen.

  • als Kontaktpartner nur eine Telefonnummer bzw. eine Postfachadresse angegeben ist, vielleicht sogar noch im Ausland.

  • es sich um ein Pyramidenspiel handelt. Pyramidenspiele sind seit 1. März 1997 per Gesetz in Österreich verboten, weil bei ihnen Gewinn und Verlust vorwiegend vom Zufall abhängen.

  • Bei einem Pyramidenspiel geht es um folgendes: Ein angeworbener Mitspieler zahlt an die erstgereihte Person einer Liste den Spielbeitrag ein und setzt sich selber ans Ende der Liste. Er muss nun selbst eine bestimmte Anzahl neuer Mitspieler werben, die durch ihre Einzahlungen seinen Gewinn finanzieren. Seine Gewinnchance bleibt nur intakt, wenn er die erforderliche Anzahl an Mitspielern tatsächlich findet.

    Auch wenn alles planmäßig verläuft, erreichen diese Spiele eine natürliche Grenze, ab der sie automatisch zum Stillstand kommen. Bei einem 2 Personensystem müßten in der 31. Runde 4,3 Milliarden Menschen mitspielen! Der einzige Gewinner eines Pyramidenspieles ist also zumeist der Betreiber.

In all diesem Fällen: Hände weg! Es ist schade um jeden Euro, den Sie bezahlen.

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Das können Sie tun, wenn Sie auf ein unseriöses Angebot herein gefallen sind

1. Sie können Anzeige wegen Betruges (§ 146 StGB) bei der Staatsanwaltschaft oder Wirtschaftspolizei erstatten. Dazu haben Sie ein Jahr ab der Straftat des Täters Zeit. Danach ist eine Strafverfolgung verjährt.

2. Weiters können Sie die Firma auf Schadenersatz wegen Irreführung klagen, da per Inserat ein Job in Aussicht gestellt wurde, den Sie nicht bekommen haben, sondern nur wertloses Papier.

3. Möglich ist auch ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. (Achtung: Dies gilt nur, wenn der Nebenverdienstanbieter ein Unternehmen ist.)

Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten (zB. ladungsfähige Anschrift des Unternehmers, Informationen über das Rücktrittsrecht etc.) nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate.

Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die siebentägige Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts. Dazu haben Sie drei Jahre ab Kenntnis des Schadens Zeit, beim zuständigen Bezirksgericht (Firmen- bzw. Wohnsitz des Unternehmens/ Person) Klage einzureichen.

Doch Vorsicht: Die Einbringung einer Klage sollten Sie sich vorher gut überlegen, da diese mit sehr hohen Kosten für Sie verbunden sein kann, sollten Sie den Prozess verlieren. Es wäre günstiger für Sie zu klagen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hätten und die Klage über diese Versicherung durchführen.

4. Bei dubiosen Nebenverdienstinseraten empfehlen wir, die zuständigen Behörden (Wirtschaftspolizei, Staatsanwaltschaft, Bundesamt für Soziales) darüber zu informieren. Sollte hinter einer Nebenverdienstanzeige (Telefonnummer) eine Firma stehen, fragen Sie nach der Firmenbuchnummer (dann können Sie bei Ihrem zuständigen Handelsgericht nachfragen, ob diese Firma überhaupt existiert und eine Gewerbeberechtigung hat).

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