Weg mit den Ungerechtigkeiten bei Rezeptgebühr-Obergrenze!
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Das Gesetz zur Rezeptgebühr-Obergrenze hat deutliche Nachteile, kritisiert die AK. „Dadurch sollen eigentlich Menschen mit wenig Einkommen und einem hohen Medikamentenbedarf entlastet werden, was aber nicht immer der Fall ist“, sagt AK Experte Helmut Ivansits.
Wenn die bisher gezahlte Rezeptgebühr im laufenden Jahr schon zwei Prozent des Jahresnetto-Einkommens übersteigt, müssen sie keine Rezeptgebühr mehr zahlen. Manko: Kostet das Medikament weniger als die Rezeptgebühr von derzeit fünf Euro, wird keine Rezeptgebühr vorgeschrieben. „Dadurch zahlen sie drauf. Das ist unfair, weil der Betrag nicht als Rezeptgebühr verbucht und damit auch nicht für die Obergrenze wirksam ist“, sagt Ivansits.
Forderung
Die AK verlangt: Medikamente, die billiger als die Rezeptgebühr sind, müssen auf das individuelle Rezeptgebührenkonto gebucht werden.
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