Das Übergangsgeld

Wenn Sie keine Arbeit finden und knapp vor der Pension stehen, bekommen Sie vom AMS Übergangsgeld zur Überbrückung, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie waren in den letzten 15 Monate mindestens 52 Wochen arbeitslos.

  • Sie erfüllen die Anwartschaft für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, das heißt, Sie haben bestimmte Vorversicherungszeiten. Die Anwartschaft ist erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate 52 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind oder

  • wenn Sie nachweisen können, dass Sie 780 Wochen (= 15 Jahre) innerhalb der letzten 25 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Rahmenfrist kann um bestimmte, im Arbeitlosenversicherungsgesetz genannte Zeiten verlängert werden.

  • Sie haben ein bestimmtes Mindestalter erreicht - siehe Tabelle unten.

In folgenden Zeiträumen gilt das angegebene Mindestalter:

Zeitpunkt Mindestalter bei Frauen Mindestalter bei Männern
Jänner - April 2011 56 Jahre 9 Monate 61 Jahre 9 Monate
Mai - August 2011 57 Jahre 62 Jahre
September - Dezember 2011 57 Jahre 3 Monate 62 Jahre 3 Monate
Jänner - April 2012 57 Jahre 6 Monate 62 Jahre 6 Monate
Mai - August 2012 57 Jahre 9 Monate 62 Jahre 9 Monate
September - Dezember 2012 58 Jahre 63 Jahre
Jänner - April 2013 58 Jahre 3 Monate 63 Jahre 3 Monate
Mai - August 2013 58 Jahre 6 Monate 63 Jahre 6 Monate
September - Dezember 2013 58 Jahre 9 Monate 63 Jahre 9 Monate
Jänner - April 2014 59 Jahre 64 Jahre
Mai - August 2014 59 Jahre 3 Monate 64 Jahre 3 Monate
September - Dezember 2014 59 Jahre 6 Monate 64 Jahre 6 Monate
Jänner - April 2015 59 Jahre 9 Monate 64 Jahre 9 Monate

Höhe des Übergangsgeldes

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes wird um 25 % erhöht. Für anspruchsberechtigte Angehörige gibt es Familienzuschläge wie beim Arbeitslosengeld bzw. bei der Notstandshilfe.

Bezugsdauer

Sie können das Übergangsgeld so lange beziehen, bis Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension oder für eine Korridorpension (62. Lebensjahr) erfüllen.

Ausnahme bei Korridorpension: Unter bestimmten Umständen kann Übergangsgeld max. bis 1 Jahr nach Erfüllung der Voraussetzung bezogen werden.

Das Übergangsgeld wird wie das Arbeitslosengeld beantragt und auch wie dieses ausgezahlt.

Keine Kontrolltermine

Das Arbeitsmarktservice kann festlegen, dass BezieherInnen von Übergangsgeld nicht ständig der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen, das heißt, dass keine Kontrolltermine vorgeschrieben werden und dass das Übergangsgeld auch während eines Auslandsaufenthaltes bezahlt wird.

Bei einer Änderung der Arbeitsmarktlage kann das Arbeitsmarktservice wieder eine ständige Verfügbarkeit verlangen.

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