Strengere Kontrollen für Aktienmärkte
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Transaktionssteuer einführen
„Wir brauchen jetzt strengere Kontrollen für Aktienmärkte“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel, „der Finanzsektor hat den Bezug zur Realwirtschaft völlig verloren.“
Die Arbeiterkammer spricht sich in diesem Zusammenhang neuerlich für eine Transaktionssteuer auf alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen aus. Dabei wäre eine Einführung dieser Steuer auf EU-Ebene zwar wünschenswert, könnte aber auch im nationalen Alleingang durchgeführt werden.
Aktiengewinne besteuern
Außerdem spricht sich die AK für die Besteuerung von Aktiengewinnen aus. Jeder Sparer zahlt für sein Geld am Sparbuch Steuern, also warum sollen sich ausgerechnet Aktienbesitzer davor drücken können.
Für die AK wäre die Einfühung einer Transaktionssteuer dringend notwendig. Falls eine Einigung auf europäischer Ebene nicht möglich ist, soll das auch im nationalen Alleingang durchgeführt werden. Immer wieder wird behauptet, dass eine Transaktions-steuer nur im europäischen Gleichklang möglich sei, was schon durch die Tatsache widerlegt wird, dass zahlreiche europäische Staaten vergleichbare Steuern haben wie z.B.: Belgien, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Malta, Polen, Zypern.
„Nach den Schäden, die von der spekulativen Finanzwirtschaft auf die Realwirtschaft übertragen wurden, ist die Besteuerung dieses Sektors ein Gebot der Stunde“, betont Tumpel.
Wertpapierhandel: Spekulationsgewinne besteuern
Selbes gilt für die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus dem Wertpapierhandel. Wenn es so ist, dass nur wenige die steuerpflichtigen Erträge tatsächlich versteuern, dann muss der Besteuerungsanspruch so durchgesetzt werden. Andernfalls fragt sich jeder Sparer, warum er Steuern zahlt und Aktienbesitzer diesen entgehen können.
Nicht nachvollziehbar ist auch die Argumentation, dass die Nichtabsetzbarkeit von Vorstandsgehältern über 500.000 Euro bei der Körperschaftsteuer verfassungswidrig sei. Im Steuerrecht gibt es Beispiele, dass bestimmte Aufwendungen, die eine Luxus-tangente in sich haben (z.B. teuere Autos) nur eingeschränkt absetzbar sind. Diese Begründung könnte man wohl auch hier anwenden. Die Gehälter von Managern sind ohnehin unver-hältnismäßig hoch, es ist also nicht zu akzeptieren, dass diese auch noch Steuererleichterungen bringen sollen.
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