Formulare "Steuer & Geld"
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Sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Veranlagung beantragen oder nicht. Sie haben dafür fünf Jahre Zeit.
Stellen Sie einen Antrag! Meist gibt es Geld zurück. Aber selbst, wenn Sie einen Nachforderungsbescheid vom Finanzamt erhalten, ist nichts vertan. Ziehen Sie in diesem Fall Ihre freiwillige Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats im Wege einer Berufung schriftlich zurück. Doch Achtung: Bei einer Pflichtveranlagung ist dieser Widerruf nicht möglich!
- Die wichtigsten Antrags-Formulare im Überblick
- Formulare zur Lohnsteuer
- Formulare zur Einkommenssteuer
- Formulare zur Umsatzsteuer
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Damit Sie jeweils das richtige Antragsformular zur Hand haben, hier ein Überblick
- L 1 Arbeitnehmerveranlagung
- L 34 Pendlerpauschale: falls Sie dieses beim Dienstgeber beantragen und nicht über die Arbeitnehmerveranlagung
- E 1 Einkommenssteuererklärung (für Arbeitnehmer, die zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 Euro im Jahr haben z.B. aus Vermietungen)
- E 4 Mehrkindzuschlag, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt worden sind
- E 5 Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag und Negativsteuer, wenn Sie kein Einkommen erzielt haben - bis 2008, ab 2009 verwenden Sie bitte das L 1
- E 30 Alleinverdienerabsetzbetrag: falls Sie diesen beim Dienstgeber beantragen und nicht über die Arbeitnehmerveranlagung
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. In größeren Betrieben liegen die Formulare L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) und L 34 (Pendlerpauschale) meist auch im Lohnbüro auf.
Seit dem Veranlagungsjahr 2002 kann der Steuerausgleich auch auf elektronischem Weg beim Finanzamt eingereicht werden.
Formulare zur Lohnsteuer
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Formulare zur Einkommenssteuer
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Formulare zur Umsatzsteuer
| Formular | Jahr | Dokument zum Herunterladen |
|---|---|---|
| U1 | 2009 | Umsatzssteuererklärung |
| U1a | 2009 | Ausfüllhilfe zur Umsatzssteuererklärung |
| U12 | Erklärung gemäß §6 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) | |
| U30 | Umsatzsteuervoranmeldung ab 1.1.2009 | |
Die Formulare werden vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos zur Verfügung gestellt.
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