Schweinegrippe und Dienstreisen
-
|
Mehr
Dienstreisen bei hohem Sicherheitsrisiko
Stuft das Aussenministerium Reisen in Länder, Gebiete oder Regionen als "hohes Sicherheitsrisiko" und "von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird derzeit abgeraten" ein, hat der Arbeitgeber keine Dienstreisen dorthin anzuordnen bzw zu genehmigen (Fürsorgepflicht). Dienstreisen in andere Staaten sind - wie sonst auch - nach den kollektivvertraglichen und üblichen betrieblichen Regeln zu behandeln.
Infos für Reisende vor der Schweinegrippe
Aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes sind Dienstreisende über die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Schutz vor der "Schweinegrippe" zu informieren. Diese Informationen sind auf der Homepage des
Bürgerservice im Aussenministerium
In Länder, Gebiete oder Regionen mit Reisewarnung, partieller Reisewarnung oder hohem Sicherheitsrisiko ab Stufe 3 sind vom Arbeitgeber keine Dienstreisen anzuordnen bzw zu genehmigen. Aktuelle Informationen über das Vorliegen hoher Sicherheits- und Gesundheitsrisiken sind auf der Homepage des
-
|
Mehr
