Schweinegrippe und Dienstreisen

Dienstreisen bei hohem Sicherheitsrisiko

Stuft das Aussenministerium Reisen in Länder, Gebiete oder Regionen als "hohes Sicherheitsrisiko" und "von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird derzeit abgeraten" ein, hat der Arbeitgeber keine Dienstreisen dorthin anzuordnen bzw zu genehmigen (Fürsorgepflicht). Dienstreisen in andere Staaten sind - wie sonst auch - nach den kollektivvertraglichen und üblichen betrieblichen Regeln zu behandeln.

Infos für Reisende vor der Schweinegrippe

Aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes sind Dienstreisende über die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Schutz vor der "Schweinegrippe" zu informieren. Diese Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar. Umfangreiche aktuelle Informationen stellt auch das deutsche Robert-Koch-Institut zur Verfügung, wie beispielsweise die Information für Flugpassagiere, die im Flugzeug mit Verdachts-fällen waren.

Bürgerservice im Aussenministerium

In Länder, Gebiete oder Regionen mit Reisewarnung, partieller Reisewarnung oder hohem Sicherheitsrisiko ab Stufe 3 sind vom Arbeitgeber keine Dienstreisen anzuordnen bzw zu genehmigen. Aktuelle Informationen über das Vorliegen hoher Sicherheits- und Gesundheitsrisiken sind auf der Homepage des Aussenminsteriums zu finden.

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