Schaden beim Arbeiten – wer zahlt?
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Wer zahlt, wenn Sie einen Schaden zufügen
Wenn Sie arbeiten, kann auch einmal etwas schiefgehen. Aber wer zahlt, wenn Sie bei der Erbringung der Arbeitsleistung Ihrem Arbeitgeber oder einem Dritten einen Schaden zugefügt haben?
Bei jedem Schaden zahlt im Prinzip derjenige, der ihn verursacht und verschuldet hat. Für Schäden bei der Erbringung der Arbeitsleistung zählt aber auch, ob Sie den Schaden vorsätzlich, grob oder leicht fahrlässig verursacht haben oder ob überhaupt nur eine entschuldbare Fehlleistung vorliegt. Des Weiteren muss die Art der Tätigkeit, die Ausbildung und die wirtschaftlichen Situation des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Was als „entschuldbare Fehlleistung“ gilt
Wenn der Schaden nur durch außerordentliche Aufmerksamkeit oder Leistung von Ihnen hätte verhindert werden können, gilt das als „entschuldbare Fehlleistung“. Dann müssen Sie gar nicht für den Schaden aufkommen.
Wenn leichte Fahrlässigkeit vorliegt, kann das Gericht die Schadenersatzpflicht ganz erlassen. Bei grober Fahrlässigkeit kann es den Schadenersatz mindern. Für einen Schaden, den Sie mit Vorsatz herbeigeführt haben, müssen Sie aber voll aufkommen.
Im Streitfall entscheidet das zuständige Gericht, in welcher Höhe Sie den Schaden ersetzen müssen.
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