Reiseprospekte richtig lesen
-
|
Mehr
Bei der Urlaubsplanung sind Kataloge oder Prospekte meist eine wichtige Entscheidungshilfe. Schwierig wird es, wenn Formulierungen im Reisekatalog viel Interpretationsspielraum lassen. Denn bei vielen Angeboten ist Vorsicht angebracht. Nicht alle Abkürzungen halten, was sie versprechen. Im Gegenteil, einige "blumige" Formulierungen haben nur ein Ziel: einen Mangel zu verschleiern!
Einige Beispiele:- Steht im Katalog „strandnah“, sind das oft Unterkünfte, die nicht direkt am Strand liegen. Der Begriff „nah“ ist relativ.
- Wird eine Destination als „aufstrebender Ferienort“ umschrieben, kann dies auf rege Bautätigkeit hindeuten.
- „Gute Verkehrsanbindung/zentrale Lage“ kann auf eine hohe Lärmbelästigung hinweisen.
- „Sehr kurze Transferzeit": das Hotel liegt in der Nähe des Flughafens, womöglich direkt in der Anflugschneise (Fluglärm!).
Die AK rät: Hotel- und Katalogbeschreibungen genau durchgelesen! Achten Sie vor allem auf bestimmte Formulierungen und versuchen Sie, zwischen den Zeilen zu lesen. Bei Unklarheiten nachfragen und sich Zusagen schriftlich geben lassen. Alle Reiseunterlagen gut aufheben und im Anlassfall Beweise sichern (Fotos etc.)
Für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen muss der Reiseveranstalter auch einstehen. Wenn Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, liegt ein Mangel vor und es besteht für den Urlauber Anspruch auf Gewährleistung (verschuldensunabhängig). Der Veranstalter haftet allein, wenn die Leistung nicht seinen Zusagen entspricht.
-
|
Mehr

