Recht auf Girokonto muss verbindlich sein!
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Jeder Verbraucher soll einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto haben, verlangt die AK. Die Empfehlung der EU-Kommission, jedem Bürger den Zugang zu einem Bankkonto zu ermöglichen, sei „gut, aber zu wenig“.
150.000 Menschen haben kein Girokonto
In Österreich haben rund 150.000 Menschen kein Girokonto. Sie zahlen doppelt drauf: durch hohe Spesen bei Überweisungen mit Zahlscheinen, und sie tun sich oft auch am Arbeitsmarkt schwer. Damit muss Schluss sein! Ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto für jeden EU-Bürger muss her. Die EU-Kommission muss noch heuer für eine entsprechende EU-Richtlinie sorgen.
Europaweit haben rund 30 Millionen Menschen kein Girokonto. Wer kein Konto hat, hat oft schon Schwierigkeiten eine Beschäftigung zu finden. Außerdem zahlen Menschen ohne ein Konto sehr hohe Spesen, weil alle Überweisungen mit Zahlschein oder eine Bargeldeinzahlung am Schalter erfolgen.
429,60 Euro Zahlscheinspesen im Jahr
Laut
Das Basiskonto für jeden Bürger muss ja nicht unbedingt gratis sein – jedenfalls aber erschwinglich. Das setzt voraus, dass alle Basisfunktionen mit der Kontoführungsgebühr abgedeckt sind. Ein Basiskonto soll auch nicht an den Kauf anderer Bankprodukte gebunden sein, so die AK.
Recht auf ein Basis-Girokonto in Frankreich
In Frankreich zeigte sich, dass ein Bankkonto auf freiwilliger Basis nicht funktioniert. Frankreich hat daher ein gesetzliches Recht auf ein Basis-Girokonto eingeführt. Jährlich machen davon durchschnittlich 30.000 Menschen Gebrauch. Das beweist, wie dringend ein Rechtsanspruch notwendig ist.
In Österreich haben einige Banken freiwillige Initiativen ergriffen und bieten Spezialkonten an. Das ist erfreulich, kann aber das Problem insgesamt nicht beseitigen. Daher braucht es gesetzliche Regeln für ein Girokonto auf Guthabenbasis für jeden. Dafür muss die EU-Kommission sorgen, verlangt die AK.
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