Qualifizierungs-Förderung
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Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen.
Kurse können nur gefördert werden, wenn vor Kursbeginn um Förderung angesucht wurde: Erstinformationen erhalten Sie unter Tel. 01 87871 71078
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind förderbar:
- Frauen
- Männer ab 45 Jahre die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.
Wer erhält die Förderung?
Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen mit Ausnahme des Arbeitsmarktservice, politischer Parteien, radikaler Vereine, des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (AMS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
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